Fehlerhafter Rentenbescheid: Worauf Sie achten sollten
Immer wieder kommt es zu fehlerhaften Rentenbescheiden. Wie Sie Fehler in Ihrer Berechnung finden und Widerspruch einreichen.
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Fehlerhafte Rentenbescheide sind keine Seltenheit
Schon kleine Fehler in der Berechnung können über die gesamten Rentenjahre tausende Euro Verlust bedeuten. Das muss nicht sein.
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Nachdem sie viele Jahre nur halbtags arbeiten konnte, hatte Roswitha B. aus Dortmund ohnehin nicht viel von ihrem Rentenbescheid erwartet. Aber dass es am Ende so wenig war, überraschte sie doch. Also rechnete sie genau nach – und fand einige Fehler in dem Bescheid: Ihre erste Berufsausbildung war falsch verbucht und ein Jahr Arbeitslosigkeit fehlte. Zusammen entsprach das gut 40 Euro zu wenig im Monat. Roswitha Borger legte erfolgreich Widerspruch ein.
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Das ist kein Einzelfall. Rentenberater berichten, dass in jedem dritten geprüften Rentenbescheid Fehler stecken. Das sind vor allem fehlende Zeiten im Versicherungsverlauf. Diese Erfahrung musste auch Martin W. aus Leipzig machen. Bei ihm fehlten die 18 Monate Wehrdienst – was immerhin etwas mehr als 38 Euro pro Monat entspricht. Er konnte die Zeiten zum Glück mit seinem alten Wehrdienstausweis belegen.
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Widerspruch bei der Rentenversicherung einreichen
Wer Fehler in der Berechnung entdeckt sollte unbedingt bei der Rentenversicherung schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das geht auch online (unter deutscherentenversicherung.de). Der Widerspruch muss zwar nicht begründet werden, es hilft aber, die strittigen Punkte genau zu benennen. Die Rentenversicherung prüft dann die Berechnung. Kommt sie zu keinem anderen Ergebnis, können die Versicherten kostenlos beim Sozialgericht klagen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann seinen Rentenbescheid auch von einem Rentenberater prüfen lassen (Kosten: ca. 400 Euro).
Checkliste für den Rentenbescheid
Allgemein
Ist die Rentenart korrekt (z.B.: Altersrente, Erwerbsminderung)?
Ist die richtige Kranken- und Pflegeversicherung vermerkt?
Ausbildung
Sind alle Lehr- und Studienzeiten sowie ein eventueller Zivil- oder Wehrdienst aufgeführt?
Beitragszeiten
Stimmt die Zahl Ihrer Arbeitsjahre und sind Zeiten von Arbeitslosigkeit und Krankheit korrekt?
Falls Sie in West- und Ostdeutschland gearbeitet haben: Sind die Zeiten richtig zugeordnet?
Kinder
Sind Ihre Erziehungszeiten richtig verrechnet?
Abschläge
Stimmt der Zugangsfaktor (z.B. 1 für volle Altersrente)?
Sind die Abschläge bei Frührente richtig berechnet (vom Zugangsfaktor werden pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn 0,003 Punkte abgezogen).
Pflegezeiten
Wenn Sie mindestens zehn Stunden pro Woche einen Angehörigen pflegen, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Sie. Ist das berücksichtigt?
Scheidung
Wurden bei einem Versorgungsausgleich nach der Scheidung die Rentenansprüche vom Ex-Ehepartner korrekt übertragen?
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