Deutlicher Anstieg

Neue Gebührenordnung für Tierärzte: So teuer werden Haustiere

Ein Besuch in der Tierarztpraxis wird deutlich teurer. Die Neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte hat es in sich.

Katze wird vom Tierarzt geimpft.
Noch in diesem Jahr steigen die Tierarztkosten stark an. Foto: bymuratdeniz / iStock
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Neue Gebührenordnung für Tierärzte zieht massive Mehrkosten mit sich

Ein Besuch in der Tierarztpraxis wird deutlich teurer. Für das Jahr 2022 wurde die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) angepasst. Diese Anpassung war mehr als überfällig, dies war letztmalig im Jahr 1999 der Fall.

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Lea Schmitz, die Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes, befürwortet laut "MDR" die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte: "Nur durch eine Anpassung der Gebühren an sich verändernde wirtschaftliche Verhältnisse ist es möglich, den Betrieb von Tierarztpraxen und die Ausübung des Berufs wieder wirtschaftlicher und attraktiver zu gestalten, um damit einer weiteren Reduktion des Versorgungsnetzwerkes im Bereich der Veterinärmedizin vorzubeugen. Aus Sicht des Tierschutzes ist eine gute tierärztliche Versorgung aller gehaltenen Heim- und Nutztiere von allerhöchster Bedeutung. Hierzu braucht es selbstverständlich eine angemessene Entlohnung der Tierärztinnen und Tierärzte."

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So teuer wird der Tierarztbesuch

Gleichzeitig befürchten Tierschützerinnen und Tierschützer jedoch, dass sich viele Tierhalterinnen und Tierhalter die erhöhten Tierarztkosten nicht leisten können und somit Erkrankungen bei Haustieren unbehandelt bleiben oder die Tiere in den ohnehin überfüllten Tierheimen abgegeben werden. Denn der Kostenanstieg ist nicht ohne. Laut Gebührenordnung wird die allgemeine Untersuchung beim Hund um 75 Prozent teurer, bei Katzen steigen die Kosten für eine allgemeine Untersuchung um stolze 163 Prozent. Allerdings können die Preise schwanken. In der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte heißt es: "Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welchen Satz der/die Tierarzt/Tierärztin wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen."

Der Tierschutzbund fordert für eine gewisse Übergangszeit eine Entlastung für Tierhalterinnen und Tierhalter, die finanziell schlecht gestellt sind. Ob und wie so eine Entlassung umgesetzt werden kann, ist jedoch bislang ungewiss.

Detailliertere Informationen zu der angepassten Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte können Sie der Seite bundestieraerztekammer.de entnehmen.

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