Versicherungsschutz: Vorsicht vor Einschränkungen
Bei Einbruch, Unfall oder Diebstahl: Diese sieben Haftungseinschränkungen sollten Sie kennen, da sie Sie Ihren Versicherungsschutz kosten können.
Wer den Schaden hat ... der hat auch häufig Ärger mit seiner Versicherung! Aber wenn eine Versicherung nichts oder nur einen Teil zahlen will, dann hat das oft einen guten Grund - es steht im Kleingedruckten Ihrer Versicherungspolice. Hier erfahren Sie, was alles Ihren Schutz gefährden kann:
Katzenklappe erhöht das Einbruchsrisiko
Für Ihren vierbeinigen Liebling ist eine Katzenklappe eine feine Sache, aus rechtlicher Sicht ist sie jedoch problematisch. Denn eine Katzenklappe erhöht das Einbruchsrisiko und gefährdet so Ihren Versicherungsschutz. Darauf weist die R+V Versicherung hin. Fenster oder Türgriffe sollten daher durch die Öffnung auf keinen Fall erreichbar sein, weder mit der Hand noch mit einem Stock.
Gekippte Fenster: Die Einladung für Einbrecher
Verlassen Sie Ihre Wohnung, sollten Sie alle Fenster schließen. Denn bei einem Einbruch durch ein gekipptes Fenster müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen. "In der Regel wird dann eine Mitschuld von 50 Prozent angesetzt", erklärt Versicherungsexpertin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW.
Handy und Alkohol am Steuer: Niemals eine gute Idee!
Wenn Sie am Steuer telefonieren und dadurch einen Unfall bauen, kann Sie das Ihren Kasko-Versicherungsschutz kosten. Werden Personen verletzt, müssen Sie außerdem mit einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Dasselbe gilt für alkoholbedingte Unfälle. Wichtig: Schon ab 0,3 Promille, also unter der offiziellen Promillegrenze von 0,5, spricht man von "relativer Fahruntüchtigkeit".
Lügen haben hohe Rechnungen
Auch falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Seien Sie deshalb immer ehrlich, wenn Sie zum Beispiel eine Schadensmeldung machen müssen oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alle Vorerkrankungen angeben sollen.
Unversichert aufgrund von Scheidung
Als "nur mitversicherter" Ehepartner können Sie bei einer Scheidung plötzlich ohne Versicherungsschutz dastehen. Das betrifft zum Beispiel die Hausrat-, die Haftpflicht-, die Rechtsschutz- und die gesetzliche Krankenversicherung. Wenden Sie sich deshalb an Ihren Versicherer, um eventuell einen neuen Vertrag abzuschließen.
Raucherpause: Teures Laster
Passen Sie auf, wenn Sie während der Arbeit eine Raucherpause machen. Denn wenn Sie stürzen und sich verletzen, genießen Sie keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Der Grund: Rauchen hat keinen Bezug zur Berufstätigkeit.
Fahrraddiebstahl zu spät gemeldet
Auch ein zu spät gemeldeter Versicherungsschaden kann zum Verlust des Erstattungsanspruchs führen, weil die Versicherung so keine Zeit hat, den Schaden zeitnah zu prüfen. Deshalb gilt: Einen Verlust von versicherten Gegenständen stets umgehend bei der Versicherung melden!
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