Wann sollte man die Entscheidung des Arztes in Frage stellen?
Grundsätzlich vertraut man dem eigenen Arzt. Aber deshalb gleich die gesamte Verantwortung für die Gesundheit an ihn abgeben? Lieber schlaumachen und mitreden.
- Blutdruck an beiden Armen messen lassen
- Brauche ich wirklich Antibiotika?
- Information schützt vor Wechselwirkungen
- Im Krankenhaus vor Keimen schützen
- Im Zweifel lieber "schallen"
- Aufgepasst bei Schmerzmitteln
- Regelmäßige Vorsorge-Checks in Anspruch nehmen
- Kniearthroskopie? Lieber nicht ...
- Vorsicht, Lunge!
- Klinik auf Herz und Nieren prüfen
- Blase lieber sanft heilen
- Diabetes-Therapie nachjustieren
- Leise Zweifel? Nur keine Hemmungen!
- Behandlungsfehler - und jetzt?
Blutdruck an beiden Armen messen lassen
Kardiologen tun es grundsätzlich, doch viele Hausärzte achten nicht darauf: Bitten Sie darum, dass Ihr Blutdruck an beiden Armen gemessen wird. Sonst kann eine einseitige Arterienverkalkung unentdeckt bleiben.
Brauche ich wirklich Antibiotika?
Bei schweren bakteriellen Infektionen geht es nicht ohne sie, doch Antibiotika werden zur Sicherheit in vielen Fällen auch bei viralen Infekten verschrieben. Unbedingt vorher um einen Erregernachweis bitten!
Information schützt vor Wechselwirkungen
Das passiert immer wieder: Der Arzt verschreibt ein Medikament und fragt nicht, ob Sie noch andere einnehmen. Das kann gefährlich werden – wenn es zu unerwünschten Wechselwirkungen kommt. Die beste Vorbereitung auf den Arztbesuch: Präparate (auch Naturheilmittel, Hormone und Nahrungsergänzung!) detailliert auflisten.
Lesen Sie auch: Diese Wechselwirkungen von Medikamenten und Lebensmitteln sollten Sie kennen
Im Krankenhaus vor Keimen schützen
Nur wenn sich das Klinikpersonal an strengste Hygienevorschriften hält, sind Patienten vor gefährlichen multiresistenten Keimen geschützt. Auch auf die Gefahr hin, dass es peinlich ist: Wenn der Arzt vergisst, sich nach der Untersuchung des vorigen Patienten die Hände zu desinfizieren, sollten Sie ihn unbedingt darum bitten.
Im Zweifel lieber "schallen"
Bei Sehnenrissen, Gelenkverkalkungen oder Knochenbrüchen liefert eine Ultraschalluntersuchung inzwischen ebenso gute Ergebnisse wie Röntgen und Magnetresonanztherapie. Trotzdem werden diese häufig noch regulär angeordnet. Im Einzelfall nachfragen!
Aufgepasst bei Schmerzmitteln
Experten warnen: Viele Ärzte empfehlen zu leichtfertig nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) wie etwa Ibuprofen oder ASS. Zwar lindern diese Schmerzen effektiv, doch sie erhöhen auch das Herzinfarktrisiko. Vor allem Patienten mit Atemwegserkrankungen sind gefährdet. Sie sollten sanfte Methoden der Schmerzlinderung vorziehen oder auf Paracetamol ausweichen.
Regelmäßige Vorsorge-Checks in Anspruch nehmen
Jede zweite Frau nimmt laut Studien Vorsorgeleistungen ihrer Kasse nicht in Anspruch, weil ihr Arzt sie nicht umfassend informiert hat. Dabei erhöht nichts die Heilungschancen etwa bei Krebs so sehr wie eine frühe Diagnose. Deshalb: Den Hausarzt um eine Aufstellung aller Maßnahmen bitten und diese langfristig einplanen. Besonders wichtig: Hautkrebs-Screening und allgemeiner Check-up ab 35, Mammographie ab 50, Darmspiegelung ab 55.
Woran Sie erkennen, ob ein Muttermal ein Anzeichen für Hautkrebs ist, sehen Sie im Video (Artikel wird unter dem Video fortgesetzt):
Kniearthroskopie? Lieber nicht ...
Bei Schmerzen im Knie, die keine klare Ursache haben, nehmen Orthopäden häufig eine Kniespiegelung (Arthroskopie) vor. Wissenschaftler sagen: zu häufig! Denn neue Untersuchungen zeigen: Der Eingriff, bei dem ein Endoskop mit kleiner Kamera in das Gelenk eingeführt und eventueller Schaden behoben wird, ist in den meisten Fällen weniger effektiv als Krankengymnastik und Medikamente.
Vorsicht, Lunge!
Eine virale Lungenentzündung ist ebenso gefährlich wie die bakterielle, wird von Ärzten aber gelegentlich übersehen und dadurch falsch behandelt. Wenn der Husten länger als drei Wochen anhält, auf Urintest bestehen, um mögliche Viren aufzuspüren.
Klinik auf Herz und Nieren prüfen
Gefährliche Verengungen der Herzkranzgefäße werden per Herzkatheter behoben – ein riskanter Eingriff. Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Notfall, sollten Sie vor der Wahl des Krankenhauses deshalb umfassende Informationen einholen: Wie oft wird der Eingriff dort vorgenommen? Verfügt die Klinik über modernste, hochauflösende Ultraschallgeräte, die begleitend eingesetzt werden? Patienten haben das Recht auf freie Klinikwahl!
Blase lieber sanft heilen
Um auf Nummer sicher zu gehen, verordnen Ärzte bei einer Blasenentzündung häufig antibiotische Medikamente. Studien zeigen jedoch, dass im Anfangsstadium sanfte Mittel ebenso gut helfen (zum Beispiel "Femannose", Klosterfrau, Apotheke).
Diabetes-Therapie nachjustieren
Patienten mit Diabetes Typ 2 werden angehalten, ihren Blutzucker mehrmals am Tag zu überprüfen und erhöhte Werte zügig mit Insulin zu senken. Aktuelle Untersuchungen zeigen jedoch, dass eine solch straffe Blutzuckereinstellung bei älteren Patienten häufig nicht mehr nötig ist und sogar schädlichen Unterzucker auslösen kann. Patienten ab 65 sollten ihre Therapie deshalb mit dem Diabetologen überdenken.
Leise Zweifel? Nur keine Hemmungen!
Erklärungen nicht verstanden, Zweifel an Diagnose oder Therapie? Dann gilt: kritisch nachhaken! Ein guter Mediziner nimmt es Ihnen nicht übel, wenn Sie Detailinformationen einfordern. Wie Sie ihn unterstützen: Beschwerden neutral schildern und keine Diagnosevermutung äußern. Auch der beste Arzt gerät dadurch in Denkfallen, die den Blick auf wahre Ursachen verstellen. Die Therapieempfehlung klingt immer noch unplausibel? Im Zweifel zahlt die Kasse das Einholen einer Zweitmeinung.
Behandlungsfehler - und jetzt?
Wer glaubt, durch einen Behandlungsfehler dauerhaften Schaden erlitten zu haben, sollte seinen Arzt mit diesem Verdacht konfrontieren und die Behandlung eventueller Folgeschäden sowie eine Entschädigung einfordern. Sinnvoll ist auch eine (kostenfreie) Beratung durch die Unabhängige Patientenberatung (patientenberatung.de) oder den Deutschen Patientenschutzbund (dpsb.de). Bei begründetem Verdacht wird dort ein Gutachten erstellt, das häufig zu einem außergerichtlichen Vergleich führt.
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