Flexi-Rente: Für wen ist sie geeignet und was bringt sie?
Die Flexi-Rente ermöglicht es, dass man vor dem üblichen Rentenalter in Teilrente geht, um mehr Zeit für sich, aber trotzdem mehr Geld als im Ruhestand zu haben. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Flexi-Rente.
Von der Vollzeit-Stelle direkt in den Ruhestand - diese Vorstellung, das Leben komplett umzukrempeln, stellt für viele eine große Hürde da. Einerseits entsteht durch die Rente eine neu gewonnene Freizeit, die mit Hobbys, Reisen und Zeit für die Familie gefüllt werden kann. Doch andererseits kann der Abschied aus dem Alltag, an den man sich meist in über 40 Jahren gewöhnt hat, eine Lücke hinterlassen, die sich nicht ohne weiteres füllen lässt.
Eine Alternative kann die sogenannte Flexi-Rente sein: Sie ermöglicht es, vor dem Eintritt in den Ruhestand die Arbeitsstunden zu reduzieren, sich damit langsam an den ruhigeren Alltag zu gewöhnen und dennoch mehr Geld zur Verfügung zu haben, als es im Ruhestand der Fall sein wird. Außerdem erhöht sich der spätere Rentenanspruch - klingt lukrativ! Wir klären die wichtigsten Fragen zur Flexi-Rente.
Für wen ist die Flexi-Rente geeignet?
Die Flexi-Rente kann von jedem in Anspruch genommen werden, der Teilrente bezieht und weiterhin dazuverdienen möchte.
Warum wurde die neue Flexi-Rente eingeführt?
Zum einen soll der Übergang vom Beruf in den Ruhestand leichter gemacht werden und zum anderen wird ermöglicht, dass bereits vor dem Eintritt der Regelaltersgrenze mehr als bisher hinzuverdient werden darf.
Seit wann gilt diese Regelung?
Die Flexi-Rente ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten.
Wie viel darf mit der Flexi-Rente dazuverdient werden?
Die Höchstgrenze des Hinzuverdienstes bei der Flexi-Rente liegt bei 6.300 Euro im Jahr, ohne dass Rentenkürzungen erfolgen.
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Was passiert, wenn man mehr dazuverdient?
Übersteigt der Hinzuverdienst 6.300 Euro jährlich, werden 40 Prozent der Rentenzahlungen abgezogen. Ein Rechenbeispiel:
Frau Meyer nimmt mit 63 Jahren die Teilrente in Anspruch und verdient noch 24.000 Euro brutto jährlich dazu. Der Freibetrag in Höhe von 6.300 Euro wird von ihrem Jahresverdienst abgezogen, also: 24.000 Euro minus 6.300 Euro, ergibt 17.700 Euro. Nach der Regelung der Flexi-Rente werden nun 40 Prozent davon von der Rente abgerechnet (40 Prozent von 17.700 Euro sind 7.080 Euro). Frau Meyer hat bisher einen Rentenanspruch in Höhe von 18.000 Euro pro Jahr, wovon nun diese 7.080 Euro abgezogen werden. Das ergibt einen Rentenanspruch von 10.920 Euro im Jahr, also 910 Euro im Monat. Hinzu kommt ihr Lohn von 2000 Euro, was ein monatliches Brutto-Gesamteinkommen von 2.910 Euro ergibt.
Wird trotz Flexi-Rente weiterhin Rentenanspruch erworben?
Ja, da man bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze rentenversicherungspflichtig bleibt. Wer also eine vorgezogene Rente bezieht und weiter in Teilzeit arbeitet, erhöht den späteren Rentenanspruch. Allerdings erhöht sich der Rentenanspruch weniger stark, als im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung, da man schließlich unterm Strich weniger in die Rentenkasse einzahlt.
Mit der Flexi-Rente hat man also die Wahl, wie stark das Einkommen, die Höhe des Rentenanspruchs und die Freizeit gewichtet werden sollen.