Grundsicherung, Kinderzuschlag & Co. - Auf diese Zuschüsse haben Sie Anspruch
Für viele Lebensbereiche gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. Auf diese Zuschüsse haben Sie Anspruch.
Die genannten Produkte wurden von unserer Redaktion persönlich und unabhängig ausgewählt. Beim Kauf in einem der verlinkten Shops (Affiliate Link) erhalten wir eine geringfügige Provision, die redaktionelle Selektion und Beschreibung der Produkte wird dadurch nicht beeinflusst.
Die gestiegenen Lebenshaltungskosten treffen Geringverdiener und Rentner besonders hart, sie können aber verschiedene Hilfen beantragen.
Auch interessant:
Manche Zuschüsse, etwa das Aufstiegs-BAföG, gibt es unabhängig vom Einkommen. Im Text erfahren Sie, auf welche Hilfen Sie Anspruch haben.
Unterstützung vom Staat für Berufstätige
Sparzulage: Wer vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) bekommt, erhält bis zu 123 Euro vom Staat dazu.
Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen übersteigt 17.900 Euro (Bausparen) bzw. 20.000 Euro (Aktienfonds) nicht (bei Paaren das Doppelte). Antragstellung per Steuererklärung in der Anlage VL.
Aufstiegs-BAföG: Gefördert werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, unabhängig vom Alter. Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme gibt es bis zu 963 Euro monatlich plus Aufschläge für Verheiratete und Eltern. Lehrgangs- und Prüfungskosten bis 15.000 Euro werden zur Hälfte übernommen. Für den Rest gibt es ein zinsgünstiges Darlehen.
Zuständigkeit: die Ämter für Ausbildungsförderung.
Kinderzuschlag: So erhalten Familien den Bonus
Neubau: Im Juni ist das Programm 'Wohneigentumsförderung für Familien' gestartet. Familien mit einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere), können zinsverbilligte Darlehen erhalten. Dadurch sind Ersparnisse bis zu 30.000 Euro gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich.
Kinderzuschlag: Alleinerziehende und Paare mit geringem Einkommen können neben dem Kindergeld einen Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 250 Euro monatlich pro Kind bekommen. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Grundsicherung: Diese Rentner haben Anspruch
Grundsicherung: Haben Rentner monatlich weniger als 924 Euro zur Verfügung, sollten sie ihren Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen. Der Antrag wird beim Sozialamt gestellt, das dann den Bedarf im Einzelfall festlegt.
Grundrente: Rund 1,1 Millionen Rentner erhalten Grundrente. Der volle Zuschlag wird automatisch gezahlt, wenn man 35 Beitragsjahre und während des Berufslebens weniger als 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes erhalten hat.
Sie haben Fragen zur Grundrente? Dann wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung und lassen Sie sich unter der kostenfreien Telefonnummer: 0800 1000 4800 beraten.
Wohngeld: So erhalten Sie einen Mietzuschuss
Mietern winkt ein Mietzuschuss, Eigentümern ein Lastenzuschuss. Auch Pflegeheimbewohner können die Leistung (im Schnitt 370 Euro/Monat) erhalten.
Zuständigkeit: die Wohngeldstelle in Ihrem Bundesland.
*Affiliate-Link