Ersatzpflege organisieren: Die wichtigsten Schritte
Irgendwann wird uns der Pflegestress einfach zu viel und eine Ersatzpflege muss her. Doch die Erholungspause ist nur erholend, wenn wir eine gute Ersatzpflege gefunden haben. Wir erklären, was Sie wissen sollten.
- Worauf sollten wir bei der Organisation der Ersatzpflege grundsätzlich achten?
- Welche Möglichkeiten haben wir, einen geeigneten Pflegeersatz zu finden?
- Wir möchten zwei Wochen verreisen. Wie können wir das organisieren?
- Wie läuft der Antrag auf Ersatzpflege ab?
- Reform 2017: Ändert sich etwas in Bezug auf die Ersatzpflege?
- Insider-Infos für Angehörige
- Wer zahlt die Kurzzeitpflege?
- Wer zahlt die Verhinderungspflege?
- Können die Leistungen kombiniert werden?
So gern wir uns kümmern, eine Ersatzpflege muss manchmal sein. Wir Powerfrauen brauchen ab und an mal eine Erholungspause. Damit es unseren Angehörigen dann weiterhin gut geht und wir uns sorgenfrei erholen, muss ein angemessener Pflegeersatz her.
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Welche Möglichkeiten wir haben, damit es für alle Beteiligten entspannt bleibt, sagt uns Catharina Hansen, Pflegereferentin bei der Verbraucherzentrale NRW.
Worauf sollten wir bei der Organisation der Ersatzpflege grundsätzlich achten?
Auf unsere Auszeiten bestehen. Dafür sollten unsere Lieben Verständnis haben, schließlich ist es unser Leben, das wir teilweise für die Pflege opfern. Wir sollten uns auch während der Pflege immer helfen lassen und nicht versuchen, alles allein zu stemmen. Ambulante Pflegedienste, Ehrenamtliche, Lieferdienste (für Lebensmittel und Essen auf Rädern) sind ideal, um uns zu entlasten. Tipp: Auf der Seite Pflege durch Angehörige gibt es viele Checklisten, die uns die Organisation der Pflege enorm erleichtern.
Welche Möglichkeiten haben wir, einen geeigneten Pflegeersatz zu finden?
Auch wenn unsere Lieben noch allein wohnen, aber auf tägliche Betreuung angewiesen sind, kommen sie meist um einen kurzzeitigen, vollstationären Aufenthalt nicht herum. Ideal: die Kurzzeitpflege. Die können alle in Anspruch nehmen, die eine Pflegestufe haben. Seit Anfang des Jahres 2016 ist es jedoch möglich, eine Übergangspflege auch ohne Pflegestufe zu genießen. Anspruch haben nun auch diejenigen, die nach einem Krankenhausaufenthalt plötzlich für kurze Zeit Pflege benötigen. Es gibt jedoch einen prägnanten Unterschied: Die Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe wird nur zur Überbrückung von Engpässen gewährt. Sie kann also nicht in Anspruch genommen werden, um uns als pflegende Angehörige zu entlasten, wenn wir in Urlaub fahren wollen. Info: Die Kurzzeitpflege ist auf 56 Tage pro Kalenderjahr beschränkt.
Wir möchten zwei Wochen verreisen. Wie können wir das organisieren?
Wir können die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen. Sie wird bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr gewährt. Voraussetzung: Unsere Lieben müssen eine Pflegestufe haben, und wir müssen sie mindestens sechs Monate zuvor gepflegt haben. Der Unterschied zur Kurzzeitpflege ist, dass die Verhinderungspflege in den eigenen vier Wänden geleistet werden kann. Das heißt, sie kann von einer anderen Person übernommen werden, die dann dafür bezahlt wird. Ausnahme: Wird der zu Pflegende bisher ausschließlich von einem Pflegedienst betreut, können wir keine Verhinderungspflege zu unserer Entlastung beantragen.
Wie läuft der Antrag auf Ersatzpflege ab?
Einen Antrag auf Kurzzeitpflege können entweder unsere Lieben selbst oder wir als pflegende Angehörige stellen. In letzterem Fall müssen wir aber den Status einer gesetzlichen Betreuerin beziehungsweise einer Vetretungsberechtigten innehaben. Die Antragsformulare für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege erhalten wir direkt bei der Pflege- oder Krankenkasse. Haben unsere Lieben keine Pflegestufe, wollen aber trotzdem eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, können sie sich direkt an die Krankenkasse wenden. Tipp: Einrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten, sind in den Urlaubszeiten besonders gefragt. Es empfiehlt sich, möglichst früh einen Antrag zu stellen und eine Einrichtung zu suchen.
Reform 2017: Ändert sich etwas in Bezug auf die Ersatzpflege?
Ja. Derzeit gibt es für alle Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungszahlungen in Höhe von 104 Euro sowie 208 Euro für Demenzkranke. Im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) werden diese Leistungen durch einen einheitlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro ersetzt. Den erhalten dann alle Pflegebedürftigen mit den neuen Pflegegraden eins bis fünf. Die Leistung können unsere Lieben zum Beispiel in Anspruch nehmen, wenn ein ambulanter Pflegedienst neben seiner normalen Arbeit vorliest oder mit ihnen spazieren geht. Das Geld kann außerdem für die Tages- oder die Kurzzeitpflege genutzt werden, wenn dort zum Beispiel Extra-Leistungen wie Gymnastik angeboten werden.
Insider-Infos für Angehörige
Pflege absetzen: Reicht der Zuschuss der Pflegekasse für eine Kurzzeitpflege nicht, können die Zusatzkosten, die unsere Lieben selbst tragen müssen, unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden.
Die richtige Einrichtung finden: Schon gewusst? Eine Einrichtung muss als Kurzzeitpflegeeinrichtung zugelassen sein. Sonst können wir eine Erstattung der Kosten nicht bei der Pflegekasse geltend machen. Info: Auf der Seite Weisse Liste finden wir unter anderem Pflegeheime, die Kurzzeitpflege anbieten.
Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt: Benötigen unsere Lieben akut Hilfe (auch Übergangshilfe), können wir uns direkt an den Sozialdienst der jeweiligen Klinik wenden.
Wer zahlt die Kurzzeitpflege?
Die Kostenübernahme ist unabhängig von der Pflegestufe. Es werden pauschal 1612 Euro pro Kalenderjahr für maximal acht Wochen gezahlt. Das ist seit Anfang des Jahres neu (zuvor waren es nur vier Wochen). Außerdem besteht die Möglichkeit, neben dem Pauschalbetrag Geld für für zusätzliche Betreuungsleistungen zu erhalten.
Wer zahlt die Verhinderungspflege?
Sie wird ebenfalls von der Pflegekasse übernommen und bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr gewährt. Die Übernahme umfasst die Kosten, die durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine vollstationäre Versorgung entstehen. Auch hier gilt ein Pauschalbetrag von 1612 Euro.
Können die Leistungen kombiniert werden?
Ja. Haben unsere Lieben zum Beispiel keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen, kann der Betrag auch für die Aufstockung der Kurzzeitpflege genutzt werden. Für diese verlängerte Ersatzpflege gibt es somit bis zu 3224 Euro. Andersrum geht’s auch: Ungenutzte Zeiten der Kurzzeitpflege können auch zur Aufstockung der Verhinderungspflege verwendet werden. In dem Fall kann aber nur der halbe Betrag der Kurzzeitpflege angesetzt werden, also höchstens 2418 Euro insgesamt.