Patientenverfügung: Wie Sie für den Ernstfall vorsorgen
Die Patientenverfügung entscheidet im Notfall über Ihr Leben, wenn Sie selbst es nicht mehr können. Worauf Sie beim Verfassen dieses Dokuments achten sollten, um entsprechend vorzusorgen.
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Die letzten Tage ihres bewegten Lebens verbrachte Christine Kaufmann (†72) im Koma. Weil sie aber keine Patientenverfügung hatte, standen Ärzte vor einem Problem: Welche Maßnahmen sollten sie bei der Schauspielerin noch durchführen und welche nicht? Grundlage: Die Mediziner müssen Christine Kaufmanns mutmaßlichen Willen berücksichtigen. Doch wie lautet der?
Um das herauszufinden, beziehen sich die Mediziner auf vorherige Gespräche mit dem Patienten und befragen die nächsten Angehörigen. Diese Probleme können Sie umgehen, wenn Sie selbst eine Patientenverfügung verfassen. In dem Dokument legen Sie fest, wie in welchen Situationen mit Ihnen umgegangen werden soll.
Drücken Sie sich so konkret wie möglich aus
Entscheidend ist, das Dokument möglichst aussagekräftig zu formulieren. Musterformulare im Internet enthalten zu oft Allgemeinplätze, sodass sie praktisch unbrauchbar sind. So verfügte zum Beispiel der Bundesgerichtshof, dass "Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" nicht genau genug ist. Daher rät Wolfgang Schuldzinski, Rechtsanwalt und Experte für Patientenrechte, "konkret Stellung zu nehmen: zu künstlicher Ernährung, Beatmung, Wiederbelebungsmaßnahmen".
Auch wichtig zu wissen: Die neuen Pflegegrade nach der Reform der Pflegestufen (Artikel geht unter dem Video weiter)
Weitere wichtige Themen: Schmerzbehandlung, Organ-Transplantation oder Seelsorge. Er empfiehlt, die Verfügung mithilfe geprüfter Textbausteine zu verfassen, statt ein Musterformular zu verwenden. Das würde zeigen: "Ich habe mich mit dem Thema beschäftigt und bin zu folgenden Entscheidungen für mein Leben gekommen. Das geht nicht mit einem Formular zum Ankreuzen."
Darauf sollten Sie bei Patientenverfügungen noch achten
Aus formeller Sicht ist neben allgemeinen Daten (Name, Geburtsdatum und -ort) wichtig, dass die Verfügung eigenhändig unterzeichnet ist – sowie die Erklärung, sich der Folgen des Dokuments bewusst zu sein. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht erforderlich. Für den Akutfall wichtig ist, dass die Verfügung schnell zur Hand ist. Sagen Sie einem Angehörigen, wo sie zu finden ist. Eine Kopie sollte der Hausarzt erhalten.
Weitere wichtige Tipps sowie erläuterte Textbausteine bietet der Ratgeber "Das Vorsorge-Handbuch" der Verbraucherzentrale NRW (12,90 Euro + 2,50 Euro Versand, Bestellungen unter 0211/380 95 55 oder im Online-Buchhandel).
Immer gut zu wissen:
Wenn Sie in Ihrer Familie jemanden pflegen, stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zu. Alle Informationen dazu gibt es bei auf der Webseite von Praxisvita.
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