Hilfe zur Pflege

Pflegereform 2023: Wie sehr entlastet sie Betroffene wirklich?

Zum 1. Juli treten die Beitragsanpassungen zur Pflegeversicherung in Kraft. Welche Entlastungen die Pflegereform 2023 bringt.

Pflegereform 2023: Diese Entlastungen kommen auf Betroffene zu
Die neue Pflegereform 2023 soll besonders für Betroffene Entlastungen bringen Foto: KatarzynaBialasiewicz / iStock
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Durchschnittlich 2.400 Euro müssen die Bewohner einer Pflegeeinrichtung im ersten Jahr aus eigener Tasche zahlen – und das monatlich. Doch immer weniger Pflegebedürftige können sich das leisten: Bereits jeder dritte Bewohner ist auf Sozialhilfe angewiesen.

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Die Bundesregierung verspricht darum Entlastungen, die ab dem 1. Juli mit der Pflegereform 2023 inkrafttreten sollen. Doch wie werden Betroffene dadurch wirklich entlastet?

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Pflegereform 2023: Zuschläge für Heimbewohner werden erhöht

Ab 2024 werden die Zuschläge für Heimbewohner erhöht. Das senkt den Eigenanteil für die reine Pflege im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent.

Geplante Entlastungen: Leistungen für die Pflege zu Hause

Das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge steigen um je fünf Prozent. Je nach Pflegegrad beträgt das Pflegegeld ab 2024 zwischen 332 und 946 Euro im Monat, die Sachleistungen zwischen 131 und 2199 Euro. Weitere Anhebungen sind für 2025 und 2028 geplant. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige zukünftig einmal jährlich in Anspruch nehmen.

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Finanzierung durch höhere Beiträge – Kritiker werden lauter

Für Mitglieder ohne Kinder gilt ab Juli in der Pflegeversicherung ein Beitragssatz von vier Prozent, bei einem Kind liegt er bei 3,4 Prozent. Entlastung gibt es für Familien mit mehreren Kindern: Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Satz um 0,25 Prozent je Kind. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 Prozent. Doch trotz der Entlastungen häufen sich die kritischen Stimmen immer mehr.

Zu wenig, zu spät, kritisieren Sozialverbände, Pflegekassen und Opposition. Aus der Sicht Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen sei das Gesamtpaket eine Enttäuschung, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Auch Rufe nach einer Pflegevollversicherung werden wieder laut.

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Kritiker der Pflegereform 2023 fordern eine Pflegevollkasko

Ein vom Verband der Privaten Krankenversicherung einberufener Expertenrat schlägt eine kapitalgedeckte Zusatzversicherung mit Altersrückstellungen vor, die für alle verpflichtend ist. Diese soll den Eigenanteil an den Pflegekosten im Heim übernehmen. Arbeitgeber sollen die Hälfte der Beiträge zahlen. Allerdings: "Nach meiner Einschätzung wird es in der aktuellen Wahlperiode keine Einführung einer derartigen Pflegevollversicherung geben", sagt Constantin Papaspyratos vom Bund der Versicherten, der im Expertenrat mitgewirkt hat.

Bund der Versicherten empfiehlt: Absichern mit Pflegetagegeldversicherung

Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, kann "Hilfe zur Pflege" beantragen. Die staatliche Leistung bekommt aber nur, wer sein eigenes Vermögen — bis auf geringe Schonbeträgeaufgebraucht hat. Das gilt auch für den (Ehe-)Partner. Der Bund der Versicherten empfiehlt daher eine Pflegetagegeldversicherung.

"Wir zählen sie zu den wichtigsten privaten Versicherungsverträgen für Menschen, die in einer ehelichen oder nicht-ehelichen Gemeinschaft leben", so Constantin Papaspyratos. Die Versicherung sollte mindestens die Vergütung für vollstationäre Pflege und die Investitionskosten decken. Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren gibt es gute Tarife ab etwa 45-65 Euro im Monat, mit 50 kostet die Versicherung etwa 70-95 Euro monatlich.

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