Was Sie über die Pflegegrade wissen sollten
Am 1. Januar 2017 ist das neue Pflegegesetz in Kraft getreten. Seine größte Änderung: Die Pflegestufen 0 bis 3 wurden durch die sogenannten Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt.
Wer bisher durch das Raster zur Einstufung in eine Pflegestufe "zu gesund" war, kann von dieser Reform profitieren, denn ihre Einteilung funktioniert differenzierter. Durch den zusätzlichen Pflegegrad erhalten deshalb auch Personen Unterstützung in der Pflege, die bisher nicht dafür qualifiziert waren.
Erleichterung für Demenzpatienten
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Aspekte, die in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einfließen, wurden erweitert. So spielen nun körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen eine Rolle. Besonders Demenzkranken sollen damit dieselben Pflegeleistungen zustehen wie körperlich Pflegebedürftigen.
Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
Auf Antrag stuft ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder einer anderen Prüforganisation den Pflegegrad ein. Dafür verwendet er einen Fragenkatalog, das sogenannte "neue Begutachtungsassessment", der eine individuelle Punktzahl zwischen 0 und 100 ergibt. Diese Punktezahl ist einem der Pflegegrade zuzuordnen. Welche Punktzahl zu welchem Pflegegrad führt, erfahren Sie oben im Video.
Was ist, wenn ich bereits vor 2017 eingestuft war?
Für Menschen, die schon in einer der vier Pflegestufe (0 bis 3) untergekommen sind, findet eine Umrechnung in Pflegegrade statt. Es ist aber ausgeschlossen, dass dadurch weniger Mittel als vorher zur Verfügung stehen, denn: Wer sich zuvor in der Pflegestufe 0 befand, bekommt nun automatisch Pflegegrad 2 zugewiesen. Ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig. Übrigens: Wissen Sie, dass Sie Unterstützung erhalten können, wenn es um Pflegehilfsmittel geht? Auch da stehen Ihnen Gelder vom Staat zu.
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