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Checkliste: Was man von der Steuer absetzen kann

Brille und Medikamente von der Steuer absetzen: Diese Checkliste erklärt, was möglich ist.

Steuer absetzen
Was können Sie von der Steuer absetzen? Foto: filmfoto / iStock
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Die Steuererklärung ist für die meisten eine unbeliebte Sache. Doch es gibt etwas Gutes daran: Wir können damit Geld sparen. Denn Kosten zum Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit lassen sich absetzen.

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Medikamente

Gesetzlich Versicherte müssen für verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke eine Zuzahlung leisten. Dabei gilt: Medikamente für weniger als fünf Euro zahlen wir komplett selbst. Bei Arzneien für mehr als fünf Euro beträgt der Eigenanteil zehn Prozent des Preises – maximal aber zehn Euro. Diesen Eigenanteil kann man steuerlich geltend machen – als außergewöhnliche Belastung. Rezeptfreie Arzneimittel zahlen Patienten dagegen immer selbst.

Brille von der Steuer absetzen

Die Krankenkasse beteiligt sich mit kleinsten Beträgen bei starker Fehlsichtigkeit (ab 6,25 Dioptrien). Wer andere als die zuzahlungsfreien Gläser oder Gestelle haben möchte, zahlt die Differenz selbst. Absetzbar von der Steuer ist beides.

Hörgeräte

Gute Geräte kosten inzwischen 2 000 bis 2 500 Euro. Von der Kasse gibt es maximal 840 Euro als Zuschuss. Den Rest müssen Sie in der Regel privat zahlen. Genau deshalb können Sie diesen Betrag als sog. außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

IGe-Leistungen absetzen

Reine Vorsorgemaßnahmen, die der Arzt anbietet, erkennt das Finanzamt nicht an. Steuerlich gilt: Wer nicht krank ist, kann keine Kosten absetzen. Die Ausnahme ist, wenn eine sich ankündigende Erkrankung so vermieden wird – z. B. falls in der Familie Osteoporose vorkommt und die Messung der Knochendichte verordnet wird.

Krankenhaus

Der Eigenanteil, der von den Kliniken oft pro Tag berechnet wird, ist vollständig absetzbar.

Kuraufenthalt

Notwendig ist ein ärztliches Attest, dass die Krankenkasse die Kosten für die Kur übernimmt. Das heißt aber nicht, dass privat dann nichts zu bezahlen ist. Steuerlich absetzbar ist aber alles, was die Krankenkasse nicht übernimmt bzw. was als Eigenanteil berechnet wird (z. B. Massagen und Reisekosten).

Alternative Therapien

Ob das Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkennt, hängt nicht davon ab, ob eine Methode wissenschaftlich anerkannt ist. Maßgeblich ist: Gibt es eine ärztliche Verordnung? Hält ein Arzt die Therapie für sinnvoll und bescheinigt das, erkennt das Finanzamt dies an.

Homöopathie

Auch der Gang zum Heilpraktiker lohnt sich – da Schulmedizin und Homöopathie steuerlich gleichzusetzen sind. Das heißt: Zugelassene Heilpraktiker können genau wie Ärzte Verordnungen ausstellen. Dann sind die Kosten für die Behandlung absetzbar.

Grundsätzlich gilt: Gesundheitskosten werden vom Finanzamt anerkannt, wenn die Therapie ärztlich verordnet ist. Reine Vorsorge in der Regel nicht!

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