Gas und Strom: Welche Zuschüsse gibt's denn nun?
Hin und her: Welche Preisbremsen kommen bei uns Verbrauchern an? Hier die wichtigsten Finanzhilfen im Check.
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Viel wurde Verbrauchern in Sachen Energiekosten versprochen, doch es hakt überall. Welche Hilfen der Regierung jetzt sofort kommen, wer leer ausgeht und auf welche Zuschüsse alle noch warten müssen - in diesem Artikel haben wir es für Sie zusammengefasst.
Staat übernimmt Abschlagszahlungen bei Gas und Fernwärme
Schon im Dezember 2022 will der Staat die Abschlagszahlungen bei Gas und Fernwärme übernehmen. Gas-Kunden, die selbst einen Vertrag mit dem Versorger haben, müssen einen Monat nicht zahlen. Wie das genau gehen soll, ist aber noch nicht geklärt. Fernwärme-Kunden bekommen den Abschlag im Januar wieder gutgeschrieben. Wer seinen Vertrag über den Hausbesitzer hat, soll die Gutschrift „unverzüglich” mit einer Nebenkosten-Abrechnung zurückbekommen. Wer über 75.000 Euro im Jahr verdient, muss die Zahlung versteuern.
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Gas-, Fernwärme- und Strompreise sollen ab Januar gedeckelt werden
Ab Januar 2023 sollen Gas-, Fernwärme- und Strompreise gedeckelt werden. Die neuen Preise werden aber erst ab März auf der Rechnung auftauchen. Für Januar und Februar sind deshalb Gutschriften geplant.
Ab März 2023: Gedeckelte Preise für Gas, Fernwärme und Strom
Ab März 2023 sollen nur noch gedeckelte Preise gezahlt werden. Gas kostet dann maximal 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh), Fernwärme 9,5 Cent/kWh. Diese Preise gelten nur bis zu 80 % des Vorjahresverbrauchs.
Darüber hinaus wird der Normalpreis fällig. Strom soll bei 40 Cent pro kWh gedeckelt werden. Aber auch nur bei bis zu 80 % der Menge, die im Vorjahr verbraucht wurde. Darüber zahlt man den Normalpreis. Bereits im Oktober war die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme von 19 auf 7 % gesenkt worden.
Kein Preisdeckel für Heizöl-Nutzer
Heizöl-Verbraucher schauen in die Röhre. Für diese circa 10 Millionen Haushalte ist kein Preisdeckel geplant, obwohl sich auch für sie der Preis verdoppelt hat. Auch ein weiterer Spritpreis-Deckel ist nicht in Sicht.
Härtefonds für Menschen in Not
Zuschüsse aus einem Härtefonds sollen all jene bekommen, die Gas und Strom trotzdem nicht zahlen können. Das gilt auch für Heizöl-Verbraucher in Not. Hausbesitzer können einen Kredit beantragen, bis sie das Geld von den Mietern zurückbekommen.
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200-Euro-Energiepauschale für Azubis, Studenten und Fachschüler
Azubis, Studenten und Fachschüler ohne Nebenjob bekommen nachträglich eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro. Wie und wann die ausgezahlt wird, steht aber noch nicht genau fest.
300 Euro für Rentner
Rentner ohne Zusatzverdienst bekommen im Dezember über die Rentenkasse 300 Euro als Energiepreis-Pauschale, aber nur, wenn sie die nicht bereits bekommen haben.
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Extra-Zuschuss für Wohngeld-Empfänger
Wohngeld-Empfänger sollen bis Dezember einmalig 415 Euro Energiekosten-Zuschuss erhalten, wenn sie alleine leben. Zu zweit 540 Euro, plus 100 Euro pro weiterer Person im Haushalt.
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Anhebung der Werbekostenpauschale
Bei der Lohnsteuer werden Werbungskosten bis 1200 Euro (zuvor 1000 Euro) ohne Nachweis abgezogen. Die Steuersätze werden so angepasst, dass nach kleinen Lohnerhöhungen nicht viel mehr Steuer fällig wird.
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