Vorzeitiger Ruhestand

Altersteilzeit in Deutschland: So gehen Sie früher in Rente

Durch die Altersteilzeit wird Arbeitnehmer*innen ein langsamer oder vorzeitiger Übergang in die Rente ermöglicht. Wir klären auf, wie Sie davon profitieren können.

Mit dem Modell der Altersteilzeit ist ein langsamer oder vorzeitiger Übergang in den Ruhestand möglich.
Mit dem Modell der Altersteilzeit ist ein langsamer oder vorzeitiger Übergang in den Ruhestand möglich. Foto: FG Trade / iStock
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Was ist Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit ermöglicht Arbeitnehmerinnen früher in Rente zu gehen, indem sie ihre Arbeitszeit in den Jahren vor dem Ruhestand verkürzen. Hierfür kann die Arbeitszeit entweder für bis zu sechs Jahre reduziert oder vorzeitig beendet werden. Auch wenn dieses Teilzeitmodell durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt ist, besteht für Arbeitnehmerinnen kein gesetzlicher Anspruch darauf, sondern es handelt sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierbei können beide Parteien viele Punkte individuell vereinbaren. Erkundigen Sie sich also bei Ihrem Arbeitgeber, ob die Altersteilzeit in Ihrem Unternehmen möglich oder sogar tarifvertraglich enthalten ist.  

Altersteilzeit ist in ihrem Betrieb nicht möglich, aber Sie möchten trotzdem früher in Rente gehen? Dann informieren Sie sich in folgendem Artikel über die Flexi-Rente:

Das besagt das Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

Am 01. August 1996 trat das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) in Kraft und löste somit die Vorruhestandsregelung ab. In § 1 Abs. 1 AltTZG lautet es: Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden.

Die Ursprungsidee des Gesetzgebers bestand darin, dass ältere Mitarbeiter gleitend in den Ruhestand gehen und die freigewordenen Arbeitsplätze wiederum durch einen Berufseinsteiger oder Arbeitslosen besetzt werden konnte. Als Anreiz legte der Gesetzgeber fest, dass die Teilzeitarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wurde, sofern die Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers ermöglicht werden konnte. Es handelt sich also um ein Arbeitsmarktförderungsgesetz.

Seit 2010 ist die Regelung für die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit entfallen. Für Arbeitnehmer*innen, die bis zum 31.12.2009 ihre Altersteilzeit angetreten haben, konnten Arbeitgeber noch eine staatliche Förderung beantragen.

Mittlerweile wird die Altersteilzeit auch immer wieder zur Kürzung von Arbeitsplätzen genutzt und der Arbeitsplatz nach Ablauf der Altersteilzeit nicht neu besetzt.

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Voraussetzungen: Wer kann Altersteilzeit beantragen?

Da es sich bei der Altersteilzeit um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber handelt, müssen Sie sich vorab danach erkundigen, ob dieses Teilzeitarbeitsmodell in Ihrem Unternehmen möglich ist oder vereinbart werden kann. In einigen Branchen ist die Altersteilzeit zum Beispiel im Tarifvertrag geregelt oder es gibt eine anderweitige betriebliche Regelung dazu. Außerdem müssen folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um von dem Modell der Altersteilzeit in vollem Umfang profitieren zu können:

  • Das 55. Lebensjahr muss vollendet sein.

  • Es verbleiben mindestens drei Jahre bis zum gesetzlichen Rentenalter.

  • Der/ die Arbeitnehmer*in war in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit beschäftigt.

  • Die Altersteilzeit muss mindestens bis zu dem Zeitpunkt gehen, ab dem eine Altersrente frühestmöglich angegangen werden kann.

  • Der Arbeitgeber stockt die Rentenversicherungsbeiträge auf.

  • Der Arbeitgeber zahlt einen Aufstockungsbeitrag an den/ die Arbeitnehmer*in in Altersteilzeit.

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Welche Modelle von Altersteilzeit gibt es?

In der Regel reduziert sich bei älteren Mitarbeiterinnen in Altersteilzeit die wöchentliche Arbeit um 50 Prozent. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt um 20 Prozent auf. Arbeitnehmerinnen können die halbierte Arbeitszeit in zwei verschiedenen Zeitmodellen arbeiten:

Altersteilzeit-Modelle: Gleichverteilungsmodell vs. Blockmodell

Teilzeitmodelle

Gleichverteilungsmodell

Die Arbeitszeit wird über den kompletten vereinbarten Zeitraum auf die Hälfte reduziert. Eine genaue Ausgestaltung besprechen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber, auch freie Tage sind möglich.

Blockmodell

Die Altersteilzeit teilt sich in zwei gleich lange Blöcke: Die Arbeitsphase und die Freistellungsphase. Der/ die Arbeitnehmer*in erhält in der gesamten Zeit das reduzierte Gehalt, arbeitet allerdings nur im ersten Block. Für den zweiten Block ist er/ sie freigestellt.

Individuelle Modelle

Auch das stufenweise Reduzieren der Arbeitszeit ist möglich und kann individuell mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Was ändert sich durch die Altersteilzeit am Gehalt?

Da die Arbeitszeit um die Hälfte reduziert wird, halbiert sich auch das Gehalt. Es wird jedoch vom Arbeitgeber um 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts aufgestockt. Lediglich Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können in der Altersteilzeit wegfallen. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, wird jedoch in der Steuererklärung zur Berechnung hinzugezogen.

Welche Auswirkungen auf den gesetzlichen Rentenanspruch gibt es?

Damit sich die Teilzeitarbeit nicht negativ auf die spätere Rente auswirkt, ist der Arbeitgeber durch das Altersteilzeitgesetz (§ 4 Abs.1 S.2 AltTZG) dazu verpflichtet, mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge des/ der Arbeitnehmer*in weiterzuzahlen. Etwaige Renteneinbußen sollen mit dieser Regelung minimiert werden.

Altersteilzeit, ja oder nein? So gehen Sie am besten vor

Ob die Altersteilzeit für Sie infrage kommt und mit welchen finanziellen Einbußen sie möglicherweise rechnen müssen, sollte vorab gut überlegt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt dafür folgendes Vorgehen, welches wir Ihnen zur Vollständigkeit einmal erklären wollen:

  1. Bei der Rentenversicherung informieren: Sie können sich jederzeit bei der deutschen Rentenversicherung zur Altersteilzeit beraten lassen. Zum Beispiel unter dieser kostenlosen Service-Hotline: 0800 1000 4800.

  2. Finanzielle Situation vorab berechnen: Mithilfe des Teilzeitrechners des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie mögliche finanzielle Einbußen frühzeitig erkennen und abwägen, ob sich die Altersteilzeit trotzdem für Sie lohnt.

  3. Arbeitgeber zur Altersteilzeit befragen: Gibt es in Ihrem Unternehmen bereits Regelungen dazu (tariflich oder betrieblich)? Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welches Zeitmodell für Sie infrage kommt und welche Aufstockungsleistungen und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge Sie erhalten werden.

  4. Vertrag zur Altersteilzeit abschließen: Sind alle Rahmenbedingungen geklärt, können Sie die Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich festhalten. Dieser übermittelt die Umstellung dann an die Rentenversicherung.