Regelaltersrente: Wir räumen mit den 7 größten Irrtümern auf
Rund um das Thema Rente gibt es viele Irrtümer. Damit Sie nicht in die Falle tappen, räumen wir mit den größten Mythen auf.
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Beim Thema Regelaltesrente gibt es zahlreiche Regelungen und Vorschriften, die es zu beachten gilt. Wie etwa die Frage: Ab wann kann ich wirklich abschlagfrei in Rente gehen?
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Behauptung: Wer später in Rente geht, bekommt mehr
Ganz so simpel ist die Rechnung nicht, zumal auch Zinsen und Steuern berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich gilt: Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, aber weiter vom Gehalt lebt, bekommt für jeden Monat Rentenaufschub einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente um die weiter gezahlten Beiträge. Allerdings fallen in dieser Zeit die Rentenzahlungen natürlich weg. Besser: Rente und Arbeit kombinieren. Egal wie hoch der Verdienst ist, die Rente wird nicht gekürzt.
Mythos: Mit 63 kann ich abschlagsfrei in Regelaltersrente gehen
Die "Rente mit 63" schwirrt noch in vielen Köpfen, gibt es durch die schrittweise Anhebung der Altersgrenze aber nicht mehr. Richtig ist: Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann ohne Abzüge in Rente gehen – sofern er das vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat. Für 1960 Geborene liegt das bei 64 Jahren und vier Monaten. Die Jahrgänge ab 1964 können erst mit 65 Jahren in Rente gehen.
Abschläge enden mit dem Erreichen der regulären Altersrente – gelogen?
Ja! Denn hat man 35 Versicherungsjahre beisammen, kann man mit 63 Jahren in Rente gehen. Jedoch kostet jeder Monat, den man die Rente vorzeitig in Anspruch nimmt, 0,3 Prozent Abschlag. Macht bei einem regulären Anspruch von 1000 Euro und einem um drei Jahren vorgezogenen Rentenbeginn 108 Euro weniger pro Monat. Und zwar ein Leben lang.
Die letzten Jahre vor der Rente sind entscheidend
Die Aussage stimmt nicht ganz. Die Rentenhöhe errechnet sich aus den Beiträgen der gesamten Versicherungszeit. Meist ist aber der Verdienst in den letzten Berufsjahren am höchsten, was sich stark auf die Rente auswirkt.
Fakt zur Regelaltersrente: Männer bekommen keine Witwenrente
Dachten Sie auch? Damit sind Sie nicht alleine. Frauen und Männer werden aber seit 1986 bei der Hinterbliebenenversorgung gleich behandelt. Wichtig: Die Witwen- bzw. Witwerrente muss beantragt werden!
Ein Irrtum: Eine Reha führt zur Kürzung der Rente
Das stimmt nicht. Auch während einer Reha werden üblicherweise die Pflichtbeiträge entrichtet, sodass diese Zahlungen für den späteren Rentenanspruch gelten.
Die Rente ist sicher – stimmt das?
Vielleicht. Fakt ist: Immer weniger Beitragszahler müssen für mehr Rentner aufkommen. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prognostiziert "schockartig steigende Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2025". Um das System noch zu retten, muss an allen Stellschrauben gedreht werden.
Autor: Fernsehwoche, *Affiliate-Link