Häufige Streitfragen

Mietrecht: Was ist auf Balkon und Terrasse erlaubt, was nicht?

Bei schönem Wetter ist es eine Wohltat, wenn man sich auf Balkon oder Terrasse zurückziehen kann. Doch um das wirklich unbeschwert genießen zu können, sollten Sie das Mietrecht beachten - damit zum Beispiel das heimische Grillen keinen Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter entfacht.

Was sagt das Mietrecht, wenn es um die Nutzung von Balkon und Terrasse geht?
Beim Grillen auf Balkon oder Terrasse gibt es laut Mietrecht einiges zu beachten. Foto: _jure / iStock
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Prinzipiell darf jeder in seinen vier Wänden (und ihrer Verlängerung nach draußen) tun, wozu er gerade Lust hat - solange man nicht gegen Gesetze oder die Hausordnung verstößt. Doch ganz so einfach ist das Ganze dann doch wieder nicht, denn natürlich gibt es auch einige Regeln, an die sich Mieter halten müssen. Wir verraten, worauf Sie im Sommer Rücksicht nehmen sollten.

Darf ich auf meinem Balkon uneingeschränkt rauchen?

In der Wohnung darf einem kein Vermieter das Rauchen verbieten - auch auf dem Balkon ist es grundsätzlich erlaubt. Doch trotzdem kann es hier Einschränkungen geben, weil sich andere Mieter dadurch gestört fühlen können. Nach einem Nachbarschaftsstreit, der bis vor den Bundesgerichtshof ging, empfehlen Richter nun, dass sich die Parteien auf einen Kompromiss einigen und zum Beispiel bestimmte rauchfreie Zeiten festlegen sollen. In diesen kann der nichtrauchende Mieter dann Türen und Fenster geschlossen halten.

Mietrecht: Darf ich auf Balkon oder Terrasse grillen?

Bevor Sie Ihre Freunde zu einem geselligen Abend unter freiem Himmel einladen und knackige Würstchen einkaufen, sollten Sie lieber einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen. Dieser kann es Ihnen nämlich tatsächlich verbieten, draußen zu grillen. Halten Sie sich nicht daran, riskieren Sie eine Abmahnung oder schlimmstenfalls die Kündigung. In der Hausordnung können außerdem weitere, zum Teil zeitliche Einschränkungen stehen, an die Sie sich halten sollten. Manchmal gilt ein Verbot auch nur für Holzkohle-Grills - fragen Sie dann einfach Ihren Vermieter, ob stattdessen ein Elektro-Grill erlaubt ist.

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Auch ohne eine entsprechende Regelung dürfen Sie nicht grillen, falls der Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Nehmen Sie am besten generell Rücksicht auf andere und hören Sie auf, sobald sie sich durch Qualm oder Lärm gestört fühlen. Dagegen gibt es außerdem Vorbeugungsmaßnahmen: Zünden Sie etwa mit Fondue-Brennpaste (ab 1 Euro) oder Heißluft-Grillanzünder (ab 30 Euro) die Kohle an, um den Rauch zu minimieren.

Was muss ich bei einem Sichtschutz beachten?

Sich abzuschirmen und vor neugierigen Blicken zu schützen ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf der Vermieter bei der Gestaltung des Sichtschutzes mitbestimmen, zum Beispiel in Bezug auf Farbe und Stil des Elementes. So behält die Wohnanlage ein einheitliches Äußeres. Möchten Sie eine Markise anbauen, sollten Sie das auch vorab mit ihm besprechen, da er sonst schlimmstenfalls wegen Beschädigung der Fassade eine Schadensersatzforderung stellen kann.

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Auch fest installierte Katzen-Schutznetze gelten als Umbauten, die Sie sich am besten schriftlich mit einer Erlaubnis des Vermieters absichern lassen sollten. Bei Gewächsen wie Efeu oder Weinlaub ist es genauso ratsam, abzuklären, ob er damit einverstanden ist. Diese könnten die Fassade oder Wand beschädigen.

Darf ich mich nackt auf Balkon oder Terrasse sonnen?

Prinzipiell ist es nicht verboten, sich dort nackt aufzuhalten - doch übertreiben sollte man es damit nicht. Sind Balkon oder Terrasse gut von anderen einsehbar, kann diese Freizügigkeit Konsequenzen haben. Fühlt sich jemand dadurch berechtigt gestört, kann unter Umständen ein Ordnungsgeld drohen. Freunde der Freikörperkultur sollten stattdessen mit einem Sichtschutz dafür sorgen, dass sie selbst ungestört sind und sie auch andere nicht belästigen.

Welche Ruhezeiten muss ich draußen beachten?

Haben Sie Freunde eingeladen, gilt für Ihre Grillfete: Entweder, Sie verlagern sie ab 22 Uhr nach drinnen und halten die Nachtruhe ein oder Sie unterhalten sich auf dem Balkon nur noch auf Zimmerlautstärke. Kommen Sie den Mietern Ihrer Hausgemeinschaft außerdem entgegen, indem Sie rechtzeitig vor der Feier einen Zettel im Treppenhaus aushängen und die Feier ankündigen.

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