Mit dem Hobby nebenbei Geld verdienen
Handgestrickte Socken, recycelter Schmuck, selbst gebackener Kuchen: Wer kreativ ist, kann damit sein Einkommen aufbessern.
Der Freundes- und Bekanntenkreis reißt sich förmlich um Ihre Hand- oder Bastelarbeiten? Dann könnten Sie Ihr Talent auch in eine zusätzliche Geldquelle verwandeln. Ob Sie Ihre selbst gemachten Dinge online oder auf einem Marktstand anbieten, ist Geschmackssache – Spaß macht beides.
Online-Plattformen clever nutzen
Mit 17 Millionen potenziellen Käufern ist www.ebay.de einer der größten deutschen Online-Marktplätze. So werden auch Sie ganz schnell zum Verkäufer: kostenlos registrieren, Foto und Text hochladen, Festpreis festlegen (gebührenfrei) oder eine Auktion mit Mindestpreis wählen (Gebühr: 3 % vom Mindestpreis). Wird der Artikel verkauft, gehen 10 % des Erlöses an eBay. Komplett kostenlos ist eine Standardanzeige bei www.ebay-kleinanzeigen.de. Haben Sie sich registriert, einfach eine Anzeige mit Foto, Text und Preis gestalten.
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Spezialisierte Marktplätze für Handgemachtes sind www.dawanda.com und www.etsy.com. Registrierung und Shop-Eröffnung sind bei beiden gratis. DaWanda berechnet eine kleine Einstellgebühr (je nach Verkaufspreis) sowie 9,5 % Verkaufsprovision, bei Etsy fallen 0,19 € pro eingestelltem Artikel und 3,5 % Provision an. Auch das soziale Netzwerk Facebook ist eine tolle Möglichkeit, seine Produkte kostenfrei anzubieten. Tipp: Zunächst einer Gruppe beitreten – so erzielt man gleich eine hohe Reichweite. Bei www.icakeyou.net können Hobbybäckerinnen bares Geld verdienen. Die Plattform vermittelt bundesweit Kuchen und Backwaren aller Art. Das Einstellen der Inserate ist kostenfrei. Eine Verkaufsprovision fällt auch nicht an.
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Nah am Kunden: der Verkauf am Marktstand
Auch ein guter Einstieg: Mieten Sie sich einen Standplatz auf einem Kreativ- oder DIY-Markt. Die Gebühren variieren je nach Veranstalter. Einen Überblick über bundesweite Messen finden Sie zum Beispiel bei www.kreativmaerkte.de und www.kreativbuehne.de.
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Und wie sieht’s mit der Steuer aus?
Solange Sie aus Spaß an der Freude ab und zu etwas verkaufen, hält das Finanzamt die Füße still. Wer jedoch gezielt Gewinne erwirtschaften will, muss ein Gewerbe bei der Kommune anmelden. Von der Einkommensteuer befreit ist nur das Existenzminimum. 2017 beträgt der Freibetrag 8820 € (Ledige) bzw. 17 640 € (zusammenveranlagte Eheleute).
Wichtig: Bei Lebensmitteln gelten Sonderregeln
Wer selbst gekochte Marmelade oder Ähnliches auf Märkten oder online verkaufen möchte, muss unter anderem die Hygienebestimmungen und Produktkennzeichnungspflichten einhalten. Informieren Sie sich über die genauen Auflagen, die bei Ihren Produkten anfallen.
Quelle: Bella