Wichtig zu wissen

Muss ich nach der Rentenerhöhung Steuern zahlen?

Im Juli gab es eine Rentenerhöhung. Müssen Betroffene jetzt Steuern auf die Rente zahlen? Erfahren Sie, bis zu welcher Grenze die Rente steuerfrei bleibt und wer eine Steuererklärung machen muss.

Müssen Rentner nach der Rentenerhöhung Steuern zahlen?
Führt die Rentenerhöhung im Juli 2024 zwangsläufig zur Steuerpflicht? Alles, was Sie wissen müssen. Foto: Adobe Stock/ Premreuthai
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Die Rente wurde im Juli 2024 um 4,57 Prozent erhöht. Eigentlich eine gute Nachricht. Doch viele Rentner fürchten Jahr für Jahr, dass sie durch die Erhöhung in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen.

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Doch oft ist die Sorge unbegründet: Selbst wenn erstmals Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering. Wir verraten Ihnen, wann eine Steuererklärung nötig ist und was Sie absetzen können.

Wussten Sie schon, dass es ein Irrtum ist, dass Männer keine Witwenrente bekommen? Weitere Irrtümer über die Regelaltersrente werden im Video aufgedeckt (der Artikel geht unter dem Video weiter):

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Video: Glutamat

Neben der Rentenerhöhung: Ausgleich durch Grundfreibetrag

Auch der Grundfreibetrag steigt in der Regel jährlich, 2024 von 10 908 Euro für Alleinstehende auf 11 604 Euro – für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Das entspricht 6,38 Prozent – mehr als der Rentenanstieg.

Einige Rentner, die bisher knapp der Steuerpflicht unterlagen, könnten dadurch sogar wieder herausfallen.

Steuererklärung: ja oder nein?

Haben Sie keine weiteren Einkünfte, zeigt diese Rechnung, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen:

  • Ziehen Sie Ihren Rentenfreibetrag – ein fester Eurobetrag gemäß dem Jahr des Rentenbeginns – von Ihrer Jahresbruttorente ab.

  • Ziehen Sie dazu die Werbungskostenpauschale von 102 Euro ab.

  • Bleibt das Ergebnis unter dem Grundfreibetrag, ist keine Steuererklärung nötig.

Wenn Sie weitere Einkünfte haben, eine Riester-, Betriebs- oder Witwenrente erhalten, oder z. B. einen Teilzeitjob, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge haben, müssen Sie meist eine Steuererklärung abgeben.

Was in der Rente von der Steuer abgesetzt werden kann

Die Pflicht zur Steuererklärung heißt nicht unbedingt, dass Steuern anfallen – denn auch im Ruhestand können Sie Ausgaben absetzen. Bei Werbungskosten, z. B. Kosten für Kontoführung, Steuersoftware, über 102 Euro, geben Sie einzelne Posten an.

Das gilt auch für Sonderausgaben – wie Spenden oder die Kirchensteuer: Den Pauschbetrag von 36 Euro übertreffen oft schon die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Was Sie auch geltend machen können: 20 Prozent der Kosten für Handwerker (max. 1200 Euro) sowie Haushaltshilfen, ambulante Pflegedienste oder ähnliche haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4000 Euro).

Ausgaben für verordnete Medikamente, Fahrten zum Arzt oder barrierefreien Umbau kommen als außergewöhnliche Belastungen infrage.

Autor: Laura

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