Verschuldeter Erblasser

Muss ich auch Schulden erben?

Da man mit dem Nachlass auch Schulden erben kann, kann eine Erbschaft teuer werden. Sind die höher als das Vermögen, ist es aus finanzieller Sicht besser, das Erbe auszuschlagen.

Da man mit dem Nachlass auch Schulden erben kann, kann eine Erbschaft teuer werden.
Da Sie auch Schulden erben können, kann eine Erbschaft teuer werden. Foto: elenaleonova / iStock
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Nachlass genau prüfen: Sie haben sechs Wochen Zeit, ein Erbe auszuschlagen. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem Sie offiziell über die Erbschaft informiert werden. Sie sollten sie nutzen, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Dazu gehören Bankguthaben, Wertpapiere, Wertgegenstände, Grundstücke und Immobilien, aber auch Bestattungskosten, Kredite, Unterhaltsrückstände oder Pflichtteilsansprüche. Wenn Sie Schulden erben, haften Sie in der Regel mit Ihrem gesamten Vermögen.

Nicht gleich den Erbschein beantragen

Konto-Auskunft: Als Erbe haben Sie das Recht, bei der Bank des Verstorbenen Auskunft über dessen Konten zu bekommen. Dafür darf die Bank nicht den Erbschein verlangen, die Sterbeurkunde genügt. Denn wer einen Erbschein beantragt, hat das Erbe dadurch bereits angenommen und kann es nicht mehr ausschlagen.

Man kann nur komplett auf das Erbe verzichten

Erbe ablehnen: Wollen Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie das persönlich beim Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen tun. Wohnen Sie weit entfernt, können Sie die Erklärung auch beim für Sie zuständigen Amtsgericht abgeben. Doch Achtung: Sie können das Erbe nur komplett ausschlagen. Es ist also nicht möglich, zum Beispiel die mit einem Kredit belastete Immobilie abzulehnen und den Familienschmuck zu behalten. Und wer das Erbe ausschlägt, bekommt auch keinen Pflichtteil.

Anfechtung: Manchmal tauchen doch noch Vermögenswerte auf, nachdem das Erbe ausgeschlagen wurde. Dann können Sie Ihre eigene Entscheidung innerhalb von sechs Wochen schriftlich beim Amtsgericht anfechten und so den Erbverzicht rückgängig machen. Weniger Schulden als gedacht berechtigen dazu aber nicht.

Nachlassverwaltung

Sind die Vermögensverhältnisse unklar, können Sie bei Gericht eine kostenpflichtige Nachlassverwaltung beantragen. Bleibt nach Abzug der Schulden etwas vom Vermögen übrig, bekommen Sie das als Erbe. Ist die Bilanz negativ, müssen Sie für die verbleibenden Schulden aber nicht haften.

Stellt sich eine bereits angenommene Erbschaft später als überschuldet heraus, können Sie bei Gericht ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnen, damit Sie nicht die Schulden erben.