Neues Gesetz gegen Altersdiskriminierung
Ältere Menschen werden bei der Arbeit, bei Bankgeschäften, aber auch bei Versicherungsabschlüssen benachteiligt.
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Diskriminierung sollte niemand erfahren. Für viele ältere Menschen ist das allerdings Alltag. Sie werden gesellschaftlich, aber auch beruflich eingeschränkt. Dies soll nun durch eine Gesetzesänderung behoben werden.
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Altersdiskriminierung im Alltag
Beispiel: Der Renteneintritt wurde bei der Generation der Babyboomer auf 67 Jahre angehoben, gleichzeitig werden sie von Firmen häufig in den vorzeitigen Ruhestand geschickt - mit deutlichen Abschlägen bei der Rente. Die Kfz-Versicherung ist für Fahrer über 70 fast doppelt so teuer. Bei Bewerbungen werden Jüngere bevorzugt, Bankkredite gibt es für Ruheständler fast gar nicht mehr. Und der öffentliche Personennahverkehr, vor allem auf dem Land, ist miserabel. Ältere Menschen ohne Auto sind vom gesellschaftlichen Leben abgeschnitten. Leser Dieter K. (87): "Wir müssen Besorgungen und Arztbesuche mit dem Bus erledigen. Jetzt wird unsere Haltestelle nicht mehr angefahren, die Fahrten einer weiteren Linie wurden um die Hälfte reduziert. Es ist unglaublich, wie mit uns Älteren umgegangen wird."
Bedauerliche Einzelfälle? Leider nein. Eine Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt jetzt: Ältere haben bei einem großen Teil der Bevölkerung kein großes Ansehen - gerade, wenn es um berufliche Kompetenz geht.
Gesetzesänderung gegen Diskriminierung
Rund 30 Prozent der Befragten fanden, dass alte Menschen "Platz machen" sollten für die jüngere Generation, wichtige berufliche Rollen aufgeben. Mehr als die Hälfte meinen, dass ältere Menschen nicht mehr zum gesellschaftlichen Fortschritt beitrügen. Ferda Ataman, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle: "Die Studie zeigt, dass Klischees und stereotype Vorstellungen über ältere Menschen fest verwurzelt sind”.
Abhilfe soll jetzt eine Änderung des Grundgesetzes schaffen. Der Begriff "Lebensalter" solle in Artikel 3 aufgenommen werden, fordert Ferda Ataman. Dort heißt es bislang: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Ungleichbehandlung aufgrund des Alters, so Ataman, sei ebenso inakzeptabel.
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