Finanzielle Entlastung

Energiepauschale von 300 Euro: So viel bekommen Rentner wirklich ausgezahlt

Die Ampel-Koalition hat der Energiepauschale von einmalig 300 Euro im Zuge des Entlastungspakets zugestimmt. Wer genau diesen Zuschuss erhält und ab wann die Pauschale ausgezahlt wird, lesen Sie hier.

Energiepauschale.
Rund 300 Euro brutto hat die Bundesregierung als einmalige Energiepauschale vorgesehen. Foto: HT-Pix / iStock
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Energie- und Lebensmittelpreise steigen wie schon seit Jahren nicht mehr. Um die Bürger*innen zu entlasten, hat die Bundesregierung deswegen im Rahmen eines sogenannten Entlastungspakets eine Energiepauschale von einmalig 300 Euro brutto beschlossen. Wem diese genau zusteht und ab wann die Summe ausgezahlt wird, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Energiepauschale: Wer bekommt die 300 Euro ausgezahlt?

Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto soll laut Bundesregierung die Bürger*innen dabei unterstützen, die ansteigenden Energiepreise zu finanzieren. "Wir werden die Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlasten", heißt es vonseiten der Regierung. Demnach sollen einkommenssteuerpflichtige Beschäftigte, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, die Energiepauschale zusätzlich zum Gehalt von ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen. Die Energiepreispauschale wird unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (wie zum Beispiel Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreie Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) gewährt. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also weniger ausgezahlt, wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, erhält die volle Summe.

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Bei Selbstständigen wird statt der Auszahlung der Energiepauschale die Steuer-Vorauszahlung gesenkt, sie bekommen aber kein Geld ausgezahlt.

Rentner*innen gehen bei der Energiepauschale leer aus

Da die Energiepauschale von der Bundesregierung nur für Erwerbstätige bislang beschlossen wurde, gehen folgende Gruppen leider leer aus:

  • Rentner*innen

  • Auszubildende ohne Vergütung

  • Personen mit Minijobs

  • Studierende

Rentner*innen mit einer geringfügigen Beschäftigung könnten die geplante Energiepauschale aber erhalten. Dies bestätigte das Bundesfinanzministerium gegenüber 'Bild'. Die Energiepauschale würde dann mit der Steuererklärung im folgenden Jahr verrechnet werden.

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Wann gibt es die Energiepauschale?

Für Erwerbstätige soll die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto mit dem Gehalt von dem jeweiligen Arbeitgeber ausgezahlt werden. Die Summe sollen Bürger*innen voraussichtlich Anfang September erhalten.

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Wie wird die Energiepauschale ausgezahlt?

Die Energiepauschale wird zusätzlich vom Arbeitgeber zum Gehalt auf Ihr Konto gezahlt. Die Summe ist jedoch nicht steuerfrei und wird deswegen auf das Monatsbruttoeinkommen gerechnet.

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