Von Rente bis Geschirrspülmittel: Das ändert sich 2017
Ob im Job, bei der Steuer, Rente oder im Haushalt: 2017 kommen einige Veränderungen auf uns zu. Was wir wissen sollten – und wie wir das schlau nutzen!
Rente & Pflege
Rentenerhöhung
Rentner können ab dem 1. Juli 2017 mit einem Plus von bis zu zwei Prozent rechnen (im Osten mehr als im Westen). Wie hoch der Anstieg genau ist, wird erst im Frühjahr entschieden.
Flexi-Rente für uns
Sie soll den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand variabler gestalten. Die Kombination aus Teilrente und Teilzeitarbeit wird vereinfacht, es darf mehr hinzuverdient werden. Damit soll der Anreiz geschaffen werden, über die Regelaltersgrenze von aktuell 65 Jahren und fünf Monaten hinaus zu arbeiten. So werden weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, wodurch sich der Rentenanspruch erhöht. Die neuen Regelungen, um die Ansprüche aufzubessern, treten zum 1. Januar in Kraft, aber erst ab 1. Juli gelten die neuen Bestimmungen zur stufenlosen Teilrente und die Grenzen für zusätzlichen Verdienst.
Lebensversicherung
Wer ab dem 1. Januar einen Vertrag für eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 0,9 Prozent begnügen. Damit will das Bundesfinanzministerium sicherstellen, dass Versicherer nicht mehr Zinsen versprechen, als sie selbst erwirtschaften können. Tipp: Der reduzierte Zins gilt u. a. auch für alle neuen Abschlüsse von Riesterund Rürup-Policen.
Pflegereform
Die alten Pflegestufen werden ab dem 1. Januar durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Davon sollen u. a. Pflegebedürftige mit geistigen Einschränkungen stärker profitieren. Alle, die bereits eine Pflegestufe haben, werden automatisch übergeleitet. Grundsatz: Keiner soll schlechtergestellt werden. Tipp: Wir können jederzeit einen Antrag auf Prüfung durch den MDK stellen. Infos gibt es auch bei der Verbraucherzentrale.
Haushalt & Energie
Geschirrspülmittel
Pulver und Tabs, die zum Jahreswechsel in den Handel kommen, dürfen höchstens 0,3 Gramm Phosphat in der Standarddosierung enthalten. Hintergrund: Gelangen zu viele Phosphate mit dem Abwasser in Flüsse und Seen, wachsen massenweise Algen und drehen der Tier- und Pflanzenwelt die Sauerstoffversorgung ab.
Lebensmittel
Bereits ab dem 13. Dezember 2016 müssen auf den Verpackungen von Lebensmitteln Nährwertangaben geschrieben stehen. Pflicht sind Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salzgehalt pro 100 Gramm oder pro 100 Milliliter.
Staubsauger
Ab 1. September 2017 dürfen neue Staubsauger für den Haushaltsbereich nur noch eine maximale Leistung von 900 Watt haben (bislang 1600 Watt). Der jährliche Stromverbrauch darf dann höchstens 43 Kilowattstunden (statt 62) betragen, das Betriebsgeräusch nicht lauter als 80 Dezibel sein. Auch das Effizienzlabel wird angepasst: A+++ bis D. Tipp: Die Wattzahl hat nichts mit der Saugleistung zu tun. Die hängt ab von der Konstruktion und z. B. Dichtigkeit des Geräts. Ein gutes Beispiel ist der „VSZ7330 Z 7.0“ von Siemens mit 650 Watt (ca. 160 Euro, Stiftung-Warentest-Sieger 2016).
Schornsteinfeger
Alle Heizkessel, die bis einschließlich 1991 gebaut wurden, erhalten ab dem 1. Januar 2017 beim Besuch des bevollmächtigten Schornsteinfegers (bei der Feuerstättenschau) ein Effizienzlabel. Das wurde 2016 bereits eingeführt, galt aber als freiwillige Kennzeichnung. In den Folgejahren werden dann immer jüngere Geräte einbezogen, bis ab 2024 alle Kessel ab 15 Jahren ein Label erhalten. Die Effizienzklasse wird von A+ bis G an gegeben.
Auch interessant: Silvester für Tiere angenehm gestalten
Job & Steuer
Minijob
Der neue Mindestlohn von 8,84 Euro gilt ab dem 1. Januar auch für Minijobberinnen. Trotz Plus dürfen aber weiterhin nur 450 Euro pro Monat verdient werden. Beispiel: Arbeiten wir bei einem derzeitigen Arbeitslohn von 8,50 Euro 52 Stunden im Monat, werden wir mit Anhebung des Mindestlohns die Einkommensgrenze überschreiten. Als Faustregel gilt: Es dürfen zukünftig nur noch maximal 50 Stunden und 54 Minuten pro Monat gearbeitet werden.
Steuererklärung
Am 1. Januar 2017 wird das neue Steuergesetz in Kraft treten. Das umfasst unter anderem auch eine verlängerte Frist für die Abgabe der Steuererklärung. Mehr Zeit werden wir allerdings erst ab 2019 haben. Wer seine Erklärung also für das Jahr 2018 selbst macht, hat 2019 bis zum 31. Juli Zeit. Bis dahin aber bleibt der 31. Mai Stichtag.
TV, Internet, Verbraucher
Tschüss, TV-Empfang
Wer sein TV-Signal über Antenne empfängt, könnte bald vor einem schwarzen Bildschirm sitzen. Am 29. März 2017 wird das Signal von DVB-T auf den DVB-T2 HD umgestellt. Dafür brauchen wir eine Set-Top-Box. Über das digitale Antennen-Fernsehen werden wir keinen Empfang mehr haben. Tipp: Wer über Kabel oder Satellit guckt, ist von der Umstellung nicht betroffen.
Auch interessant: Spioniert Ihr Fernseher Sie aus?
EU-Roaming fällt aus
Ab 15. Juni 2017 sollen die Roaming-Gebühren abgeschafft werden. In den 28 Mitgliedsstaaten können wir dann zu den Konditionen unseres Vertrags ohne Aufschlag surfen, telefonieren und simsen. Diskutiert wird allerdings noch eine Grenze von bis zu 90 Tagen pro Jahr. So soll verhindert werden, dass Nutzer in einem Land günstigere Tarife buchen und diese dauerhaft in einem anderen nutzen. Tipp: grundsätzlich trotzdem das Kleingedruckte in unserem Vertrag lesen.
Also wir waren’s nicht!
Ab dem 1. Februar 2017 werden Unternehmen verpflichtet, auf ihren Internetseiten auf Verbraucherschlichtungsstellen hinzuweisen. Bis auf wenige Ausnahmen ist allerdings keine Firma dazu verpflichtet, an Schlichtungen teilnehmen. Tipp: Impressum prüfen. Die Unternehmen müssen dort erklären, ob sie dabei mitmachen.
Doktor online
Um Untersuchungsergebnisse zu besprechen, können wir bald eine kostenlose Videosprechstunde nutzen. Ab 1. Juli ist sie Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung. Wir brauchen PC, Internetverbindung und Webcam. Vom Arzt bekommen wir einen Code, mit dem wir uns im Netz einloggen. Tipp: Surfen wir über WLAN, halten wir uns in der Nähe des Routers auf. Da ist die Verbindung besser.