Erbfolge kennen!

Wer erbt was?

Für den Ernstfall gerüstet: "Wer erbt was?" ist eine Frage, die im Testament beantwortet wird. Was es für alle Beteiligten bedeutet und was Sie noch über das Erbe wissen müssen, erklären wir Ihnen hier.

Wer erbt was? - Diese Frage beantwortet normalerweise das Testament oder die gesetzliche Erbfolge.
Wer was erbt regelt ein Testament oder im Zweifel die gesetzliche Erbfolge. Foto: RomoloTavani / iStock
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Kann ich ein Erbe bedenkenlos annehmen?

Nein, denn es könnte verschuldet sein. Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten, z. B. auch für Darlehen.

Woher weiß ich, ob das Erbe verschuldet ist?

Einen Einblick in Konto-Unterlagen gibt es bei Banken nur mit Erbschein. Dazu müssen Sie das Erbe aber annehmen. Sie können jedoch private Dokumente des Erblassers durchsehen.

Was sollte ich vorher nicht tun?

Sie sollten den Nachlass nicht antasten, also Haus und Hof nicht verkaufen. Damit hätten Sie indirekt das Erbe angenommen. Eventuell könnten Sie den Nachlass nicht mehr ausschlagen. Ablehnen können Sie übrigens nur in den ersten sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem Sie vom Tod des Erblassers erfahren. Lassen Sie diese Frist verstreichen, sind Sie automatisch Erbe.

Wo bekomme ich einen Erbschein?

Einen Erbschein bekommen Sie beim Nachlassgericht. Mit dem Antrag nehmen Sie das Erbe an. Die Kosten dafür richten sich nach der Höhe des Erbes.

Muss ich auf ein Erbe Steuern zahlen?

Ja, jede Erbschaft ist steuerpflichtig. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Es gibt jedoch Freibeträge, die z. B. beim Ehepartner bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro und bei Nichtverwandten bei 20.000 Euro liegen.

Kann ich ein Testament anfechten?

Ja, binnen eines Jahres nach Eröffnung des Testaments können Sie dem Nachlassgericht die Anfechtung schriftlich begründen.

Mein Ex-Mann ist gestorben. Erbe ich?

In diesem Fall erben Sie nur, wenn Sie im Testament berücksichtigt wurden. Wird eine Ehe geschieden, endet das gesetzliche Erbrecht.

Warum ein Testament so wichtig ist und was es für alle Beteiligten bedeutet.
Foto: DigitalGrill / iStock

Mein Partner und ich haben keinen Trauschein. Erbe ich?

Sie erben nur, wenn Sie ausdrücklich in seinem Testament berücksichtigt worden sind.Ich habe mit meinen Geschwistern das elterliche Haus geerbt. Was müssen wir tun?

Wenn kein Alleinerbe für das Haus festgelegt wurde, müssen sich alle Miterben gemeinsam darum kümmern. Gibt es keine Einigung, muss es im schlimmsten Fall zwangsversteigert und der Erlös aufgeteilt werden.

Ich lebe in einer Patchwork-Familie. Was gibt es zu beachten?

Für Patchwork-Familien gibt es keine gesonderten Regelungen. Ein Testament ist empfehlenswert, denn wenn es keines gibt, greift die gesetzliche Erbfolge.

Kann ich jemanden enterben?

Ja, sie können jemanden enterben. Wer zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählt, kann jedoch Ansprüche geltend machen. Dazu gehören Kinder, Eltern, der Ehepartner oder die eingetragene Lebenspartnerin.

Wo finde ich Hilfe?

Sind Sie sich unsicher, bleibt oft nur der Gang zum Fachanwalt. Viele Tipps gibt's aber auch im Ratgeber "Erbengemeinschaft" von Martin Wahlers und Günther Dingeldein. 11,90 Euro, www.verbraucherzentrale.de.

Gesetzliche Erbfolge oder Testament

Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn es kein Testament gibt. Kinder erben als Erstes. Hat der Erblasser keine, erben die Eltern, danach die Geschwister. Der gesetzliche Erbteil des Ehepartners beträgt die Hälfte des Nachlasses, die andere teilen sich die Kinder. Die Erbfolge entfällt, wenn es ein Testament gibt. Angehörige, die nicht berücksichtigt worden sind, können Pflichtteilsansprüche erheben. Der Pflichtteil ist die Hälfte von dem, was den Hinterbliebenen laut gesetzlicher Erbfolge zugestanden hätte. Ansprüche haben Kinder, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Eltern.

Quelle: Tina