Das Haustier einschläfern lassen: Wann wird Leid unzumutbar?
Über den Tod des eigenen Haustiers entscheiden zu müssen, ist schlimm für Tierfreunde. Doch was ist, wenn das Tier nicht mehr in Würde leben oder altern kann? Wie viel Leid ist dem treuen Begleiter zumutbar?
Das eigene Haustier ist uns oft am nächsten. Egal ob Hund, Katze, Goldfisch oder Kanarienvogel, wir binden uns an den tierischen Begleiter. Geht es ihm schlecht, leiden wir mit. Wird sein Leid unzumutbar, haben wir es in der Hand, das Tier von seinem Leid erlösen zu lassen. Eine Entscheidung, die nicht leicht fällt. Doch die Frage ist, wie viel Leid ist dem geliebten Haustier zumutbar?
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Was tun, wenn das Tier nicht in Würde altern kann?
Manchmal wird ein Tier sehr alt und schläft eines Tages für immer ein. Dies ist wohl auch die Wunschvorstellung eines jeden Tierhalters. Doch es kommt vor, dass Mensch und Tier weniger Glück haben. Eine Krankheit kann dunkle Schatten über das gemeinsame Zusammenleben werfen. Wenn der Hund zwar erst acht Jahre alt ist, aber unheilbar krank, muss der Besitzer handeln. Denn unnötigen Qualen sollte kein Tier der Welt ausgesetzt sein und Krankheiten müssen medizinisch behandelt werden.
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Natürlich sollte immer ein Tierarzt aufgesucht werden, wenn es Hund, Katze oder Maus nicht gut geht. Es ist gut und hilfreich, wenn ein Vertrauensverhältnis zu dem Veterinär aufgebaut werden kann. Denn in schweren Stunden möchte man Diagnosen verständlich erklärt bekommen, Fragen stellen dürfen und sich nicht für die eigene Verzweiflung schämen.
Es gibt Krankheiten, die ein kleines Leben schnell beenden können. Andere sind schleichend. Manchmal lebt das Tier schmerzfrei und zufrieden mit der Erkrankung. Aber es kann eben genau so zu massiven Beeinträchtigungen kommen.
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Tiere haben Würde verdient
Auch Tiere haben ein Recht auf Würde, im Alter und in Krankheit. Wie viel dem eigenen Haustier zugemutet werden kann, muss jeder Tierhalter selbst entscheiden. Offene Gespräche mit dem Tierarzt und offene Augen für den kleinen Liebling helfen uns, die richtige Entscheidung zu treffen.
Wie das Gesetz Tiere schützt
Im Deutschen Tierschutzgesetz (TierSchG) im § 1 Satz 2 ist vorgeschrieben, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, macht sich starfbar und auch der, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet (§ 17 TierSchG).
Der für Tierschutz zuständigen Behörde wird im § 16a TierSchG zugestanden, dass sie ein Tier unter Vermeidung von Schmerzen töten lassen kann, wenn das Tier nach dem Urteil des beamteten Tierarztes nur unter nicht behebbaren erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben kann. Ein Tier vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen wird grundsätzlich höher bewertet, als der Schutz seines Lebens.
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