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DB Verspätung: Welche Rechte habe ich?

Wenn auf der Reise mit der Deutschen Bahn ein Zug Verspätung hat, ist das ärgerlich. Jetzt ist es sinnvoll, seine Rechte zu kennen.

Anzeigetafel der Deutschen Bahn mit der Information über verspätete Züge.
Mit Verspätungen von Zügen geht oft großer Ärger einher. Zumindest kann man einen Teil der Fahrtkosten zurückbekommen - wenn man seine Rechte kennt. Foto: IMAGO / momentphoto / Robert Michael
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Welche das sind, fragen wir uns häufig, wenn die DB eine Verspätung ihrer Züge verkündet. Doch anstatt den Verzug zu akzeptieren und den Ärger zu schlucken, können Sie von Ihren Fahrgastrechten Gebrauch machen.

Für die Frage, welches Fahrgastrecht bei DB Verspätungen greift, ist es wichtig, zwischen nationalen und internationalen Reisen zu unterscheiden. Nachfolgend erläutern wir die Fahrgastrechte, die Sie bei Reisen innerhalb von Deutschland haben.

Man fährt und fährt und fährt: mindestens 60 Minuten länger als geplant

Wenn die Verspätung während der Fahrt auftritt

Bei Reisen innerhalb von Deutschland mit Zügen des Fernverkehrs gilt: Erreichen Sie den Zielbahnhof mehr als 60 Minuten später als geplant, können Sie 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises zurückverlangen. Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten haben Sie einen Anspruch auf eine Rückzahlung von 50 Prozent des Ticketpreises.

Beispiel:

Besitzen Sie ein Ticket, was für die Hin- und Rückfahrt gilt, so wird die anteilige Erstattung der Fahrt auf Basis der Hälfte des Kombi-Ticket-Preises berechnet. Zum Beispiel: Sie haben für die Fahrt von Hamburg nach München und zurück zusammen 145 Euro bezahlt. Auf der Hinfahrt läuft alles glatt, bei der Rückfahrt hat Ihr Zug jedoch drei Stunden Verspätung. Demnach haben Sie einen Anspruch auf eine Erstattung von 36,25 Euro – 50 Prozent der Hälfte Ihres Kombi-Tickets.

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Wenn die Verspätung schon vor Antritt der Fahrt ersichtlich wird

Bei mehr als 60 Minuten zu erwartender Verspätung am Zielbahnhof haben Sie das Recht, von der Reise zurückzutreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten zu lassen. Wenn Sie Ihr Ticket nutzen, um einen Teil der Strecke zu fahren, können Sie sich den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Und wenn Sie die Reise abbrechen und zum Ausgangsbahnhof zurückkehren, können Sie den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

Eine Verspätung des Zuges von 530 Minuten.
Bei einer Verspätung von 530 Minuten lohnt es sich allemal, seine Rechte als Fahrgast einzufordern. Foto: Liebenswert

Wenn schon vorher klar ist, dass es länger dauert

Hat ein Zug mehr als 20 Minuten Verspätung, können Fahrgäste auch mit einem anderen Zug fahren, um schneller am Zielort anzukommen. In diesem Fall ist es sogar möglich, mit einem höherwertigen Zug zu reisen (zum Beispiel Inter City Express). Die Differenz des Fahrpreises des höherwertigen Zuges muss zunächst bezahlt werden – Sie können sich die Kosten allerdings rückwirkend erstatten lassen. Davon ausgenommen sind allerdings reservierungspflichtige Züge wie ICE-Sprinter oder Nachtzüge.

Ausnahme: Ermäßigte Fahrkarten

Ausnahmeregelungen greifen bei Länder-Tickets, dem Quer-durchs-Land-Ticket oder Fahrkarten für Studenten: Mit diesen Fahrkarten darf bei Verspätungen die Reise nicht mit einem höherwertigen Zug fortgesetzt werden. Sie können aber pro Fahrt mit mindestens 60 Minuten Verspätung bei Tickets der zweiten Klasse 1,50 Euro und bei erste-Klasse-Tickets 2,25 Euro Erstattung erhalten.

Was wird nicht erstattet?

Zu beachten ist allerdings, dass Beträge, die kleiner als 4 Euro sind, von der DB bei Verspätungen nicht erstattet werden. Wie Sie trotzdem eine Auszahlung erhalten: Mehrere Verspätungen "sammeln" und kombiniert auszahlen lassen. Auch wenn man nicht darauf hofft, dass Züge häufig Verspätung haben, ist diese Information hilfreich.

Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel

Wenn Sie Ihren Zielbahnhof planmäßig zwischen 0 und 5 Uhr erreichen sollten und eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erwartet wird, können Sie sich die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel (zum Beispiel Taxi) in Höhe von bis zu 80 Euro erstatten lassen. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem planmäßigen Zug um die letzte Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht bis 24 Uhr erreicht werden kann. Aber Achtung: Das gilt nur, wenn die Deutsche Bahn kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellen kann und Sie vor Ort aus Gründen, die die Deutsche Bahn zu vertreten hat, nicht mit ihr in Kontakt treten können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn kein Personal der DB vor Ort zu erreichen ist. Tipp: Lassen Sie sich unbedingt eine Quittung Ihrer Zahlung des Taxis oder Ähnlichem ausstellen – sonst wird es schwierig, Kosten von der DB rückerstatten zu lassen.

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Ersatz von Kosten für Übernachtung

Ähnlich sieht es aus, wenn Sie aufgrund von Verspätungen der DB gezwungen sind, an einem anderen Ort zu übernachten. Eine Erstattung der Kosten ist dann möglich, wenn sie nicht mehr am selben Tag weiterfahren können oder die Fahrt nicht zumutbar ist. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die DB selbst keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen kann oder – wie im Fall der Ersatz-Verkehrsmittel – kein Mitarbeiter der DB zur Klärung der Thematik erreichbar ist. Lassen Sie sich auch hier unbedingt alle Kosten für ein Hotelzimmer oder eine andere Unterkunft quittieren.

Wie findet die Entschädigung statt?

Sie können entweder einen Reise-Gutschein bekommen, den Sie für künftige Buchungen verwenden können oder eine Auszahlung des Geldbetrags beantragen.

Was gilt für Zeitkarten?

Sind Sie im Besitz einer Monats- oder Jahreskarte der Deutschen Bahn, werden Ihnen maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt.

Wie stelle ich den Antrag?

Um einen Antrag auf Rückerstattung von Fahrkosten zu stellen, benötigen Sie ein Fahrgastrechte-Formular, auf dem Sie die Verspätung von einem Mitarbeiter der DB bestätigen lassen.

Das vollständig ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular geben Sie zusammen mit einer Kopie Ihrer Fahrkarte und gegebenenfalls Belegen für eine Übernachtung oder Ersatzfahrt in einem Reisezentrum ab oder senden es per Post an folgende Anschrift:

Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Formular zum Download

Das Fahrgastrechte-Formular bekommen Sie entweder von Mitarbeitern der DB in den Zügen, am Informations-Schalter oder hier online zum Ausdrucken: Fahrgastrechte-Formular zum Herunterladen.

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