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So vermeiden Sie Ärger mit dem Paketdienst!

Ware online zu bestellen ist bequem - bis etwas mit bei Lieferung schiefgeht. Wie kann Stress umgangen werden?

Paketdienst
Paketlieferungen laufen leider nicht immer reibungslos ab. Foto: stevecoleimages/iStock
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Der Onlinehandel boomt – und damit auch die Arbeit der Zusteller. Was Sie von diesen erwarten dürfen und worauf zu achten ist, erfahren Sie hier.

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Beschädigte Pakete, im Treppenhaus abgestellte Ware oder beim Nachbarn fünf Häuser weiter abgelieferte Päckchen – wohl jeder, der Ware im Internet bestellt, hat eine dieser Situationen schon mal erlebt. Was getan werden?

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Video: Glutamat

Was darf der Paketdienst?

Ablage einer Lieferung bei Ihrer Abwesenheit

Sie sind nicht zu Hause, wenn der Paketbote kommt? Dann darf er die Lieferung nicht einfach vor der Haustür oder im Treppenhaus abstellen. Tut er das doch und das Paket geht verloren, wenden Sie sich an den Händler. Er trägt das Transportrisiko und muss Ihnen dann den Kaufpreis erstatten. Auch wenn grundsätzlich gilt: Der Paketdienst muss sicherstellen, dass die Lieferung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Anders verhält es sich, wenn Sie dem Zustelldienst eine Abstellgenehmigung erteilt haben: Verschwindet das Paket nach der Ablage oder wird dadurch beschädigt, haften Sie selbst.

Annahme eines Pakets von Ihrem Nachbarn

Viele Paketdienste behalten sich vor, eine Lieferung beim Nachbarn abzugeben. Das ist laut Verbraucherzentrale zulässig, sofern das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist. Schlecht für Sie: Die Übergabe muss nicht beim direkten Nachbarn nebenan erfolgen. Sie müssen allerdings in Form einer Benachrichtigungskarte im Briefkasten darüber informiert werden. Zur Not darf diese auch außen ans Haus geklebt werden, wenn der Zugang zu den Briefkästen nicht möglich ist.

Bei vielen Lieferdiensten können Sie der Aushändigung an den Nachbarn allerdings widersprechen. Dann darf das Paket nur an Sie persönlich übergeben werden. Alternativ können Sie auch oft einen Wunschablageort wie eine Packstation oder eine Filiale angeben. Oder Sie legen einen Wunschtermin fest. Sind Sie der Nachbar, der ein Paket annimmt, dann gehen Sie sicher, dass Sie den Empfänger kennen und vor allem die Lieferung nicht beschädigt ist. Sonst können Sie nämlich dafür haftbar gemacht werden.

Verloren gegangene oder beschädigte Ware

Ist die Lieferung von außen erkennbar beschädigt, verweigern Sie besser die Annahme. Wenden Sie sich direkt an den Händler, bei versicherten Paketen von Privatpersonen an den Paketdienstleister. Bemerken Sie den Schaden jedoch erst nach dem Auspacken, ist ebenfalls der Verkäufer Ihr richtiger Ansprechpartner. Anhand von Fotos sollten Sie ihm das Problem und die Beschädigung schnellstmöglich melden, sodass er sich auch gegebenenfalls mit dem Paketdienst auseinandersetzen kann. Das Paket kommt gar nicht erst an? Dann gilt es nach 21 Tagen ab Versanddatum als verloren. Auch dann wenden Sie sich am besten an den Händler. Denn nur der Versender darf mit dem Dienstleister die Hintergründe zum Verlust der Sendung klären. Den Kaufpreis muss er Ihnen dann erstatten. Wichtig: Halten Sie sämtliche Kommunikation schriftlich fest, falls es später zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Schicken Sie Bestelltes an einen Onlineshop zurück, müssen Sie sicherstellen, dass es unversehrt ankommt. Zerbrechliches daher besser gut abpolstern, Sie haften sonst für Schaden. Bewahren Sie als Nachweis den Einlieferungsbeleg auf.

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