Altersarmut

Grundsicherung im Alter: Habe ich ein Recht darauf?

Wenn Menschen zu krank zum Arbeiten sind oder zu niedrige Renten beziehen, sorgt der Staat für die Grundsicherung.

Grundsicherung im Alter
Vor allem alleinstehende Frauen sind vor Altersarmut gefährdet. Foto: Bojan89 / iStock
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Am Anfang schien es nur ein einfacher Hexenschuss zu sein, Doch die harte Arbeit auf dem Bau hatte den Rücken von Peter T. vollkommen ruiniert. Immer häufiger musste er sich krankschreiben lassen. Bis der Chef schließlich seinen befristeten Vertrag nicht verlängerte. Einen neuen Job fand der 48-Jährige nicht. Und mit dem Rücken wurde es immer schlimmer. Schon bald war klar: Peter T. wird nie wieder richtig arbeiten können. Von knapp 350 Euro Frührente aber kann er nicht leben. Deshalb bekommt er nun Grundsicherung – wie mehr als eine Million Menschen in Deutschland, Tendenz steigend. Auf einen Blick beantwortet die wichtigsten Fragen dazu:

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Die Berechtigten teilen sich in zwei große Gruppen. Die erste sind Altersrentner, deren Rente nicht zum Leben reicht. Die zweite sind Jüngere, die wegen einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Wer nur vorübergehend erwerbsunfähig ist, bekommt die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt. Alle drei Leistungen werden nach den gleichen Grundsätzen berechnet.

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Wie hoch ist die Grundsicherung?

Das wird für jeden Antragsteller individuell errechnet. Grundlage sind die Bedarfssätze, die auch für Hartz IV gelten. Beispiel Peter T.: Als Alleinstehender hat er einen Regelbedarf von 424 Euro. Hinzu kommen 380 Euro Miete und 40 Euro Heizkosten. Peter T. braucht im Monat also 844 Euro. Sein Einkommen beträgt nur 350 Euro Frührente. Ihm stehen also 494 Euro Grundsicherung zu.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Sozialamt Ihrer Gemeinde. Der Antrag enthält Angaben zu Ihrer Person und zu anderen Haushaltsangehörigen. Außerdem müssen Sie Wohnkosten, Einkommen und Vermögen offenlegen. Steht fest, dass Sie grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung haben, kann das Sozialamt eine Überprüfung Ihrer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit veranlassen. Das übernimmt der Medizinische Dienst der Rentenversicherung. Die Grundsicherung wird dann für zwölf Monate gewährt. Danach müssen Sie einen Folgeantrag stellen. Eine erneute medizinische Prüfung ist dann aber nicht nötig.

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Darf ich mein Erspartes behalten?

Das müssen Sie leider weitgehend aufbrauchen, auch als Rentner. Lediglich ein Schonvermögen von 5000 Euro dürfen Sie behalten. Geschützt sind außerdem Rücklagen für die private Altersvorsorge und selbst genutztes Wohneigentum. Wertgegenstände müssen Sie dagegen verkaufen. Anders als bei Hartz IV steht Ihnen bei der Grundsicherung auch kein Auto zu. Das dürfen Sie nur behalten, wenn Sie es wegen Ihrer Krankheit brauchen.

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Müssen meine Kinder für mich Unterhalt zahlen?

Nein. Nur, wenn Ihre Kinder oder Eltern ein Einkommen von mindestens 100 000 Euro pro Jahr erzielen, bekommen Sie keine Grundsicherung und die Familie muss einspringen.

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Gibt es regionale Unterschiede bei den Zahlungen?

Nur indirekt. Der Regelbedarf für Rentner und Jüngere ist überall gleich. Unterschiede in den Lebenshaltungskosten werden aber durch die Übernahme der Miete abgefedert. Dabei werden aber nur Kosten für eine angemessene Wohnung übernommen. Was angemessen ist, hängt von der Haushaltsgröße und vom örtlichen Wohnungsmarkt ab. Wer in einer zu teuren Wohnung lebt, muss innerhalb von sechs Monaten umziehen.

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