Warten, warten, warten

Ärger mit der Bestellung: Was tun, wenn mein Paket nicht kommt?

Wenn ein heiß ersehntes Paket einfach nicht ankommt, ist der Ärger groß. Wir verraten, bei wem Sie sich beschweren können, wenn die Lieferung nicht eintrifft und welche Wartezeit noch angemessen ist.

Was Sie tun können, wenn Sie Ärger mit einem verschollenen Paket haben.
Sie haben Ärger mit einem Paket? Gut, wenn Sie dann über Ihre Rechte Bescheid wissen. Foto: cybrain / iStock
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Millionen Pakete schwirren pro Tag durchs Land – eine logistische Meisterleistung für die Dienstleister, die leider auch mal schiefgeht. Und wer sind die Leidtragenden? Wir! Teilweise warten wir tagelang, verfolgen unsere Sendung per App oder Trackingnummer im Internet und fiebern der Zustellung entgegen. Und dann? Haben wir eine Abholkarte im Briefkasten, oder das Paket liegt beim Nachbarn oder – noch besser: Das bestellte neue Teil kommt gar nicht erst oder in Einzelteilen an.

Paket-Ärger: Wenn die Lieferung nicht kommt

Paketdienste schreiben in ihren AGBs, dass sie keine genauen Lieferzeiten garantieren. Kommt allerdings ein Expresspaket zu spät, haftet der Lieferdienst fürs Porto. Als verschollen gilt ein Paket, je nach Lieferdienst, nach 20 bis 30 Tagen. In diesem Fall trägt interessanterweise der Händler die Schuld. Onlineshops sind verpflichtet, Ihnen die voraussichtliche Lieferdauer mitzuteilen. Kommt Ihr Päckchen gar nicht an, ist nicht der Zusteller verantwortlich.

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Was muss ich bei Reklamationen beachten?

Reklamationen müssen Sie an den Onlineshop richten. Zur Info: Die Wartezeit muss angemessen sein. Ab einer Woche Verzug können Sie um Ersatzlieferung bitten oder die Bestellung vor Erhalt selbst widerrufen. Möchten Sie eine doch noch erhaltene Lieferung zurückschicken gilt: Der Händler trägt das Transportrisiko für Retouren. Das gilt auch, wenn Sie die Sendung reklamieren und an ihn zurückschicken. Er muss Ihnen den Kaufpreis in jedem Fall erstatten.

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Das können Sie bei beschädigter Ware tun

Steht der Bote mit einer ramponierten Schachtel vor der Tür, sollte er das im Display des Geräte-Scanners vermerken. Besser wäre es, die Annahme zu verweigern. Denn mit unserer Unterschrift quittieren wir nicht nur den Empfang, sondern auch die ordnungsgemäße Lieferung. Ist der beschädigte Inhalt von außen nicht erkennbar, können wir bis sieben Tage später reklamieren. Dann muss sich der Verkäufer mit dem Zusteller einigen.

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