Umtausch, Widerruf und Reklamation: Wann bekomme ich mein Geld zurück?
Das Kleid gefällt nicht? Der neue Mixer ist schon beim Einschalten kaputt? Das sind Ihre Rechte beim Kauf, wenn es um Umtausch, Widerruf und Geld zurück geht.
- Gibt es ein generelles Geld-zurück-Recht, wenn mir ein Produkt nicht gefällt?
- Was ist, wenn ich erst zu Hause merke, dass die Vase schon einen Sprung hat?
- Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?
- Wann genau liegt ein Mangel vor?
- Kann ich ein Produkt nur in der Originalverpackung zurückgeben?
- Oft gibt es eine Garantie auf Produkte. Was ist, wenn die Ware innerhalb dieser Zeit kaputtgeht?
- Der Verkäufer will mir nur einen Gutschein ausstellen. Darf er das?
- Wie ändern sich meine Rechte, wenn ich online bestelle?
Um Kunden zu locken, lassen sich Unternehmen so einiges einfallen. Ein beliebtes Werbemittel ist zum Beispiel das Angebot, Produkte eine gewisse Zeit in den eigenen vier Wänden zu testen. Bei Nichtgefallen gibt’s das Geld zurück. So handhabt es unter anderem auch Ikea, wo man 365 Tage nach Kauf Zeit zum Überlegen hat. Doch es gibt noch mehr Tricks: Neben hübschen Verpackungen, die uns zum Kauf anregen sollen, werben Unternehmen immer öfter mit der sogenannten Zufriedenheits- bzw. Geld-zurück-Garantie. Vor allem im Lebensmittel- und Kosmetikbereich. Entspricht ein Produkt nicht unseren Erwartungen, bekommen wir auch hier unser Geld zurück. Aber funktioniert das wirklich? Christopher Kunke von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, welche Rechte uns bei Umtausch und Rückgabe generell zustehen – und was wir dabei unbedingt beachten sollten.
Gibt es ein generelles Geld-zurück-Recht, wenn mir ein Produkt nicht gefällt?
Nein, denn das ist lediglich ein freiwilliger Service, den viele Unternehmen ihren Kunden anbieten. Geschäfte sind also nicht dazu verpflichtet, eine Ware zurückzunehmen, nur weil sie uns plötzlich nicht mehr gefällt – es sei denn, sie werben ausdrücklich damit. Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es also nicht.
Was ist, wenn ich erst zu Hause merke, dass die Vase schon einen Sprung hat?
Dann sieht die Sache schon ganz anders aus! Weist eine Ware Mängel auf, haben wir im Rahmen der Gewährleistung einen sogenannten Nacherfüllungsanspruch. Das heißt, der Verkäufer ist dazu verpflichtet, das kaputte Produkt gegen ein einwandfreies auszutauschen oder dafür zu sorgen, dass es repariert wird. Dafür können wir dem Verkäufer eine Frist setzen. Zwei Wochen sind bei Alltagsgegenständen ausreichend.
Auch diese kleinen Tipps im Video sparen Bares im Alltag (Artikel wird unter dem Video fortgesetzt):
Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?
Klappt weder der Umtausch noch die Reparatur, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder behalten wir das beschädigte Produkt und handeln eine angemessene Preisminderung aus, oder wir treten vom Kaufvertrag zurück und bekommen unser Geld wieder.
Wann genau liegt ein Mangel vor?
Allgemein formuliert besteht ein Mangel, wenn die Ware kaputt ist oder sich nicht zu dem Zweck eignet, für den sie gemacht ist. Das können zum Beispiel technische Defekte, optische Mängel wie eben ein Sprung in der Vase oder auch Materialfehler sein. Eine Jacke, die als wasserabweisend verkauft wird, in der wir aber trotzdem klitschnass werden, ist daher ebenso mangelhaft.
Kann ich ein Produkt nur in der Originalverpackung zurückgeben?
Nein, die Verpackung spielt keine Rolle. Es ist nur wichtig, dass Sie den Kauf nachweisen können. Dafür ist der Kassenbon wichtig. Ist der nicht mehr vorhanden, müssen wir anders beweisen, dass wir das Produkt im Geschäft gekauft haben. Haben Sie etwa mit Karte gezahlt, ist ein Kontoauszug ein ebenso gültiger Nachweis.
Oft gibt es eine Garantie auf Produkte. Was ist, wenn die Ware innerhalb dieser Zeit kaputtgeht?
Auch die Garantie zählt zu einer freiwilligen Leistung, die dem Käufer eine gewisse Lebensdauer des Produkts verspricht. Meist kommt dieser Service aber vom Hersteller und nicht vom Händler selbst. Trotzdem: Sie können auch hier entweder eine Reparatur oder den Umtausch fordern.
Der Verkäufer will mir nur einen Gutschein ausstellen. Darf er das?
Kommt drauf an. Wollen Sie einen Mantel zurückgeben, weil er Ihnen plötzlich nicht mehr gefällt, dann liegt es ganz allein beim Händler, wie er damit umgeht. Ist der Mantel frei von Mängeln, ist der Händler nicht verpflichtet, ihn überhaupt zurückzunehmen. Aus Kulanz machen es viele Unternehmen aber trotzdem. Entweder in Form eines Gutscheins oder als Barauszahlung. Ist der Mantel aber beschädigt, die Nacherfüllung wird verweigert oder die Frist nicht eingehalten, haben Sie Anspruch auf das Geld.
Wie ändern sich meine Rechte, wenn ich online bestelle?
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware können Sie einen Kauf widerrufen.
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Quelle: Tina