Mietrecht

Was Sie nicht auf dem Balkon pflanzen dürfen

Vorsicht bei wilden Rankpflanzen und Bäumen! Wir verraten Ihnen, was Sie besser nicht auf Ihrem Balkon pflanzen.

Grün bepflanzter Balkon in der Stadt.
Eine grüne Oase mitten in der Stadt ist hübsch anzusehen, aber vor allem rankende Pflanzen können die Hauswand angreifen. Foto: querbeet / iStock
Auf Pinterest merken

Mit viel Grün und bunten Blumen wird Balkonien jetzt zum Paradies, doch Vorsicht: Es ist nicht alles erlaubt, was gefällt!

Bepflanzung ja, Bäume nein

Wuchern die Pflanzen zu üppig und verändern die Hausfassade optisch zu stark, kann der Vermieter die Entfernung verlangen. Auch Pflanzen, die so groß werden, dass sie gesichert werden müssen, gehören nicht auf den Balkon. Ein Ahornbaum etwa ist nach einem Beschluss des Landgerichts München im zweiten Wohnzimmer nicht erlaubt. Hängende Blumenampeln sind gestattet, sofern kein Nachbar dadurch beeinträchtigt wird.

Auch sehr interessant: Mietrecht: Was ist auf Balkon und Terrasse erlaubt, was nicht?

Rankpflanzen können problematisch werden

Weniger spektakulär, aber genauso problematisch sind Rankpflanzen, die mit ihren Klettwurzeln das Mauerwerk beschädigen können. Efeu, wilder Wein oder auch Knöterich gehören deshalb nicht auf den Balkon. Viele Rankpflanzen lassen sich auch mit einem speziellen Gitter bändigen. Achten Sie bei Kletterpflanzen darauf, dass sie nur auf Ihrer Seite blühen und nicht den Nachbarbalkon überwuchern. Wer auf Nummer sicher gehen will, was der Vermieter toleriert, schaut in die Hausordnung.

(Quelle: auf einen Blick)

Lesen Sie hierzu auch: Efeu richtig entfernen: So legen Sie Ihre Hauswand wieder frei

Pflanzen müssen ausreichend gesichert werden

Blumentöpfe und Blumenkästen müssen sicher angebracht werden, sodass sie auch bei Unwetter auf dem Balkon bleiben. Fallen Töpfe immer wieder um oder stürzen gar ganze Kästen hinab, kann das eine Abmahnung zur Folge haben, da die Sicherheit hier klar im Vordergrund steht.

Sehen Sie im Video, welche Gemüsesorten Sie gut auf dem Balkon pflanzen können: (Der Artikel geht unter dem Video weiter)

Video Platzhalter

Blumenkästen besser auf die Innenseite

Blumenkästen sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es in der Rechtsprechung bisher keinen Konsens über die bevorzugte Anbringung. Während es in einigen Städten erlaubt ist, die Kästen nach außen hängen zu lassen, wenn diese gut gesichert sind, ist es in anderen Städten ausdrücklich vorgesehen, Blumenkästen nur auf der Innenseite aufzuhängen. Um Ärger mit den unten wohnenden Nachbarn zu vermeiden, empfiehlt sich daher die Anbringung auf der Innenseite. Heruntertropfendes Gießwasser oder Erde kann so nicht zu einem Konflikt werden. Für die Außenanbringung sollte im Übrigen eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden. Die Außenseite der Brüstung gehört nämlich rechtlich gesehen zur Hausfassade und ist damit nicht mehr Teil des Mietobjektes.

Das könnte Sie auch interessieren: