Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung- was Sie wissen sollten
Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen sind ein wichtiger Schritt, aber wie geht man ihn am besten an?
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Sind die Eltern plötzlich auf unsere Hilfe angewiesen, kann das für beide Seiten belastend sein. Zu akzeptieren, dass sich gewohnten Rollen tauschen ist oftmals frustrierend, gerade für die Eltern. Trotzdem ist es wichtig vorzusorgen und eine Absicherung zu schaffen, um die Eltern und sich selbst vor Überraschungen zu schützen.
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Wie Sie im Ernstfall vorgehen sollten und was Sie wissen müssen.
Vorsorgevollmacht schützt vor Überraschungen
Wer kümmert sich um Bankgeschäfte, Behördengänge, Arztbesuche und Co., wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, zu entscheiden? Zwei von drei Menschen in Deutschland denken: Wenn es nötig ist, tun meine Kinder, was das Beste für mich ist. Ein Irrtum! Fakt ist: Kann man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, muss erst ein Gericht einen Betreuer bestimmen. Das kann ein naher Angehöriger sein, aber auch ein völlig fremder Berufsbetreuer. Schützen kann man sich davor nur mit einer Vorsorgevollmacht oder wenigstens einer Betreuungsverfügung.
Ist die Betreuung erstmal geregelt, gibt das beiden Seiten Sicherheit
Doch viele scheuen sich vor dem Thema. Dann ist Überzeugungsarbeit nötig – meist von den erwachsenen Kindern. Sie wollen schließlich, dass im Ernstfall die Wünsche ihrer Eltern befolgt werden. Über diese Wünsche zu reden, sie schriftlich festzuhalten und Zuständigkeiten zu verteilen, bringt allen Sicherheit.
Diese wichtigen Änderungen sollten Sie kennen
Notvertretungsrecht: Wer sich im Ernstfall gegenseitig vertreten kann
Seit Juli 2023 gibt es zwei wichtige Neuerungen, die sowohl auf die Vorsorgevollmacht, als auch die Patientenverfügung Einfluss haben.
Und zwar gibt es nun das sogenannte Notvertretungsrecht. Dies besagt, dass Ehepaare und Menschen in eingetragenen Lebensgemeinschaften sechs Monate gegenseitig vertretungsbefugt sind. Genauer heißt dies: Diese Menschen können, auch wenn sie keine Vorsorgevollmacht haben, durch ihren Partner vertreten werden. Ein großer Schritt, denn bisher konnte der Partner im Ernstfall nicht für den anderen entscheiden.
Ist eine Vorsorgevollmacht dann überhaupt noch sinnvoll?
Ja, denn das Notvertretungsrecht ersetzt weder Vorsorgevollmacht noch Patientenverfügung. Beides ist weiterhin sinnvoll, unter anderem auch, weil das Notvertretungsrecht zeitlich begrenzt ist.
Ärzte können besser auf Patientenwünsche eingehen
Die zweite Änderung bezieht sich auf das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesregierung. Ärzte können nun, in medizinischen Notfällen, direkt auf das Vorsorgeregister zugreifen. Dies ermöglicht ihnen im Ernstfall schneller über Patientenwünsche Bescheid zu wissen. Vor dem Gesetz gab es diese Möglichkeit nicht.
Lassen auch Sie sich beim Vorsorgeregister registrieren, um Ihre Wünsche zu hinterlegen. Auf der Website können Sie sich, gegen eine einmalige Gebühr von 26 Euro per Post oder 23 Euro online, registrieren.
So entlasten Sie Familienangehörige
Behutsam vorgehen und alles in Ruhe besprechen?
Wer die Fragen mit der Familie klären will, sollte es behutsam angehen, weiß Sabine Petri, Juristin und Ethikberaterin beim Caritasverband München.
Ihr Tipp:
Vorfälle im Verwandten- oder Freundeskreis sind dafür ein passender Anlass.
Kinder müssen sich stets fragen: Wie hätten die Eltern jetzt entschieden?
Das Wichtigste bei einer Vorsorgevollmacht ist das Vertrauen. Das heißt: Die Kinder müssen in jeder Situation versuchen zu ergründen, wie die Eltern jetzt wohl entschieden hätten. "Deswegen ist es ja so wichtig, dass man vorher möglichst ausführlich miteinander spricht", sagt Petri. In einer Betreuungsverfügung kann man einen Wunsch-Betreuer benennen. Der wird dann vom Gericht ins Amt gesetzt und kontrolliert.
Wenn die Möglichkeit besteht, sollte man die Verantwortung aufteilen
Für die Kinder kann es auch eine große Herausforderung sein, den Willen der Eltern nach Außen zu vertreten – etwa im Umgang mit Ärzten.
Patientenverfügung: Darum ist sie so wichtig
Da hilft dann zusätzlich eine Patientenverfügung. Es kann auch hilfreich sein, die Aufgaben auf mehrere starke Schultern zu verteilen. Arbeitet z.B. der Sohn in der Bank und die Tochter ist Ärztin, kann er sich um die finanziellen und sie sich um die medizinischen Belange kümmern. Das sollte in der Verfügung aber genau festgelegt werden.
Was tun, wenn man nicht einig ist?
Eltern sollten dann eine Person benennen, "die entscheidet, wenn sich beide Bereiche überschneiden und man sich nicht einig sein sollte", rät Sabine Petri. Und im Zweifel können sich die Kinder immer an das Betreuungsgericht wenden.
Hier können Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beantragen
Es ist möglich, sowohl Vorsorgevollmacht als auch Patientenverfügung online zu beantragen. Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) stellt auf seiner Website alle benötigten Formulare. Klicken Sie einfach auf den Link:
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