Bestellungen reklamieren

Widerrufsrecht: Was Sie bei Verkaufspartys beachten sollten

Kann ich reklamieren, wenn ich etwas bei einer Verkaufsveranstaltung bestellt habe? Wir klären Sie über Ihr Widerrufsrecht auf.

Habe ich ein Widerrufsrecht, wenn ich auf einer Verkaufsparty bestelle?
Auf Verkaufsveranstaltungen in privaten Haushalten wird zum Beispiel gern Schmuck angeboten. Doch gibt es beim Bestellen ein Widerrufsrecht? Foto: Steve Debenport / iStock
Auf Pinterest merken

Klassische Verkaufspartys, bei denen eine Gastgeberin Freunde und Bekannte zu einer Veranstaltung in ihr Wohnzimmer einlädt, erfreuen sich großer Beliebtheit. Der Direktvertrieb, bei dem Kosmetik, Elektrogeräte, Wein oder Küchenhelfer angepriesen werden, setzt pro Jahr 17 Milliarden Euro um. Dabei denkt allerdings kaum jemand über seine Rechte nach. Worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier.

Kaufrausch beim Kaffeeklatsch

Das Grundprinzip ist immer ähnlich: Interessenten treffen sich zwischen Sofa und Sessel bei Häppchen und Getränken. In ungezwungener Atmosphäre führt entweder der Gastgeber oder ein Firmenvertreter zum Beispiel die Vorzüge einer Küchenmaschine oder eines anderen Geräts vor - so kann man sich als Kunde direkt davon überzeugen, was das Produkt alles kann. Auch bei Vorratsbehältern, Dessous oder Kosmetik-Artikeln ist man oft leichter zu begeistern, wenn sich jemand Mühe gibt, diese Waren anzupreisen.

Lesen Sie auch: Dessous kaufen - So finden Sie die perfekte Unterwäsche

Wie lange gilt das Widerrufsrecht?

Da ausschließlich Artikel einer einzigen Firma vorgestellt werden, hat man allerdings nicht die Möglichkeit, zum Beispiel die Preise ähnlicher Modelle anderer Hersteller mit diesem Angebot zu vergleichen. Dennoch sind Sie nicht gezwungen, gekaufte Produkte wirklich anzunehmen: Man kann die Bestellung umgehend widerrufen. Erst ab dem Zustellungsdatum beginnt eine 14-tägige Frist für den Rückzieher. Begründen muss man das nicht, aber der Widerruf muss ausdrücklich schriftlich erklärt werden ("Hiermit widerrufe ich den Kauf von ..."). Das geschieht am besten per Einschreiben.

Sehen Sie hier, wie Sie im Alltag clever sparen können (Artikel geht unten weiter):

Video Platzhalter

Es kann passieren, dass der Gastgeber oder Firmenvertreter mehrfach nachfragt, warum man die Ware doch nicht haben möchte. Der Anbieter ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und das Geld zu erstatten. Gutscheine muss der Kunde nicht akzeptieren. Wird man bei der Verkaufsparty nicht über das Widerrufsrecht belehrt, erlischt es erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen - die Beweislast liegt allerdings beim Kunden.

Ausnahmen bestätigen die Regel

In folgendem Fall ist es leider nicht möglich, Waren zurückzugeben: Der Verkäufer kann den Widerruf ablehnen, wenn der Kunde das Produkt beschädigt hat. Er kann auch die Kosten für eine Rücksendung auf den Kunden abwälzen. Bei Kosmetik gilt: Ist ein Cremetiegel schon geöffnet, muss der Händler ihn nicht zurücknehmen - er ist dann unverkäuflich. Das gilt auch für getragene Dessous.

Garantie und Gewährleistung

Mängel und Fehler kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zwei Jahre lang reklamieren. Das kann mitunter langwierig werden, weil man die Ware ja erst wieder einschicken muss, statt sie einfach in ein Ladengeschäft zu bringen und das Problem zu schildern. Fazit: Bevor Sie bestellen, lassen Sie sich am besten die genauen Rücknahme-Bedingungen erklären.

Weitere interessante Themen: