Grundrente 2021: Wer profitiert davon?
Endlich hat sich die Große Koalition geeinigt: Ab Anfang 2021 soll die Grundrente kommen. Was das genau bedeutet und wer einen Anspruch darauf hat, lesen Sie hier.
Was genau ist die Grundrente 2021?
Die Grundrente soll künftig Menschen helfen, die jahrelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, ohne genug Geld für eine herkömmliche Rente zu verdienen. Damit möchte die Regierung einen Weg aus der Altersarmut finden und gleichzeitig den betroffenen Menschen, die zu wenig Rente für ihren Lebensunterhalt bekommen, den Gang zum Grundsicherungsamt ersparen. Das Ziel: Die ohnehin in jedem Versicherungsjahr gesammelten Entgeltpunkte (siehe Informationskasten), sollen zukünftig bei Menschen, die mindestens 33 Jahre lang rentenversichert waren, automatisch aufgestockt werden. Wer länger sozialversicherungspflichtig versichert war und auf mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten kommt, soll künftig sogar noch höhere Zuschläge erhalten.
Was sind Entgeltpunkte und wie setzen sie sich zusammen?
Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Beträgt das Einkommen des Versicherten in einem Arbeitsjahr die Höhe des Durchschnittseinkommens aller Versicherten, so wird ein Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Ist das Einkommen geringer als das Durchsnittseinkommen aller Versicherten, dann werden weniger Punkte gutgeschrieben. Ist das Einkommen höher, dann wird mehr als ein Punkt auf dem Rentenkonto verbucht. Alle angesammelten Entgeltpunkte in einem Arbeitsleben sind die Basis für die zukünftige Rentenhöhe.
Wer hat einen Anspruch auf die künftige Grundrente?
Ab dem ersten Januar 2021 sollen künftig rund 1,3 Millionen Menschen, die langjährig rentenversichert waren, einen Anspruch auf Grundrente haben. Davon sind etwa 70 Prozent Frauen, die bisher nur eine Mini-Rente beziehen und dennoch mindestens 33 Jahre lang in ihre Rentenversicherung eingezahlt haben.
Ebenso wird es für die Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung geben, also beispielsweise die Prüfung auf Eigentum und Vermögen wie beim Arbeitslosengeld II. Allein die automatische Einkommensprüfung durch die Rentenversicherung und das Finanzamt entscheidet, ob Sie Anspruch auf Grundrente haben oder nicht. Grundsätzlich gilt aber: Einen Anspruch auf die Geringverdienerrente haben Sie, wenn Sie eine Rente beziehen, die im Jahresdurchschnitt zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten liegt und sie mindestens 33 Jahre lang in Ihre Rentenversicherung eingezahlt haben.
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Wie wird die Grundrente berechnet?
Den vollen Aufschlag erhalten Personen, deren monatliches Einkommen als Rentner zuzüglich Rente und Kapitalerträgen bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt.
Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag, also der Zuschlag zur regulären Rente, liegt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei rund 75 Euro (brutto). Maximal kann der Zuschlag 404,86 Euro (brutto) betragen. Die Zuschläge variieren nach Arbeitsjahren und Einkommen, jedoch sollen Personen, die auf mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten kommen, den höchsten Wert erhalten. Dieser ergibt sich aus den Entgeltpunkten, die derzeit im Westen einen Wert von etwa 33,05 Euro und im Osten etwa 31,89 Euro pro Monat haben. Bei der Grundrente werden die Entgeltpunkte bei einem geringen Einkommen künftig erhöht. Das passiert, indem die Differenz zwischen dem jeweiligen Wert der Entgeltpunkte von 0,3 bis zu dem erreichbaren Höchstwert von 0,8 Punkten aufgestockt wird. Die jeweilige Erhöhung der Entgeltpunkte, entscheidet über den Betrag des Zuschlags, der Ihnen zu Gute kommt.
So können Sie Ihren Rentenanspruch beispielsweise errechnen:
Beitragsjahre x Entgeltpunkte (EP) x Wert eines Entgeltpunktes
Beispiel: 40 Jahre gearbeitet x 1 EP x 32 Euro (siehe Wert des EP) = 1280 Euro Rente
Einen Rentenanspruchrechner finden Sie auch unter: deutsche-rentenversicherung.de
Wie wird die Grundrente finanziert?
Im Startjahr 2021 soll die Grundrente die Steuerzahler schätzungsweise 1,3 Milliarden Euro kosten. Bei 1,3 Millionen Grundrenten Empfängern, könnte dies einen steuerlichen Durchschnittszuschlag von etwa 83 Euro im Monat ergeben. Eine Finanzierung, die für scharfe Kritik in den Reihen der Großen Koalition sorgte. So forderte die SPD eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt und europäischen Finanztransaktionen, also über eine Börsensteuer. Letzteres lehnt die Union bisher ab. Diese plane nach dem neuesten Stand erst einmal eine Finanzierung der Grundrente nur aus dem Bundeshaushalt. Eine entgültige Entscheidung über die Finanzierung ist allerdings noch nicht getroffen.