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Freigänger: Katze sicher nach draußen lassen

Was gilt es zu beachten, wenn eine Katze zum Freigänger wird? Wie Sie sich und Ihren Liebling optimal vorbereiten.

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Durch das Gras tigern, Mäuse jagen und auf Bäume klettern - das Leben einer Freigängerkatze hat viele Vorteile. Doch der Auslauf birgt neben viel Freude auch Gefahren, auf die Sie als Halter vorbereitet sein sollten.

Immerhin hat eine Katze mit Freigang eine weitaus geringere Lebenserwartung als eine reine Wohnungskatze.

Unsere Expertin:

Dr. Birgit Rüschoff, Fachtierärztin für Reptilien und Amphibien, ist seit 1990 selbständig in der tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Altona. Seit Juni 2023 ist die Tierarztpraxis Altona Teil eines Praxisverbundes und wird jetzt unter dem Namen: 'Veternicum Altona GmbH' geführt.

Behandlungsschwerpunkte: Internistik, Weichteiloperationen bei allen Kleintieren (Hunde, Katzen, Heimtiere, Reptilien, Amphibien, Fische, Insekten).

Alle weiteren Informationen unter: www.tierarzt-hh-altona.de

Das liegt unter anderem daran, dass sie Gefahren wie Revierkämpfen mit Artgenossen, Begegnungen mit Mardern und Füchsen, der Verlockung, an einer giftigen Pflanze zu knabbern oder auch der befahrenen Straße ausgesetzt ist. Diese Dinge lassen sich nicht vermeiden - andere Risiken jedoch schon.

Unsere Expertin Dr. Birgit Rüschoff klärt auf, was Sie als Halter unbedingt beachten sollten, bevor Sie Ihrer Katze Freigang gewähren. 

Ist Freigang gut für Katzen?

Laut Tierschutzbund haben Freigänger-Katzen im Vergleich zu Katzen, die in reiner Wohnungshaltung leben, einen großen Vorteil: Sie können auf Erkundungsreise gehen.

Das ist für sie eine große Bereicherung. Wer seine Samtpfote ausschließlich in der Wohnung hält, sollte unbedingt für katzentypische Beschäftigung sorgen und seinem Liebling täglich Zeit zu widmen, da er sich sonst langweilt. Es empfiehlt sich schon vor der Anschaffung zu überlegen, welche Haltung am meisten Sinn ergibt und ob nicht direkt eine zweite Fellnase adoptiert werden sollte. Tierheim-Mitarbeiter stehen für solche Fragen jederzeit zur Stelle. 

Bevor Sie entscheiden, ob Sie Ihre Katze nach draußen lassen können. Gibt es jedoch noch einige weitere Dinge zu beachten.

Kann ich meine Katze einfach rauslassen?

Ob sie Ihrer Katze Freigang gewähren sollten, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem das Alter der Katze, Rasse, Wohnort, Kastrationspflicht sowie Impfschutz

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie Ihrer Katze das erste Mal Freigang gewähren. 

Ist mein Wohnort für Freigängerkatzen geeignet?

Dies ist die erste und wichtigste Frage, die man sich stellen sollte, bevor man seine Katze draußen herumspazieren lässt. Risikofaktoren in der Nähe des Hauses sind

  • stark befahrene Straßen,

  • bejagte Waldstücke

  • und Nachbarn, die keine Katzen mögen.

Letztes mag schwer abzuschätzen sein, falls es trotzdem bekannt ist: Behalten Sie Ihre Katze lieber im Haus. Sie tun Ihrer Samtpfote und dem nachbarschaftlichen Frieden keinen Gefallen, wenn plötzlich Koi-Karpfen aus Nachbars Teich verschwunden sind.

Rechtslage: Betreten fremder Grundstücke durch Katzen

Nach der Rechtsprechung muss ein Grundstückseigentümer dulden, dass die Katze eines Nachbarn seinen Garten betritt. Diese Duldungspflicht ergibt sich aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis. Dies verpflichtet Grundstücksnachbarn zur jeweiligen Rücksichtnahme. Das gilt für Gebiete mit Vorortcharakter, wie zum Beispiel Reihenhaussiedlungen. 

Ausnahme: Grundsätzlich muss der Nachbar nur das Betreten von maximal zwei Katzen auf dem Grundstück dulden. Inwieweit diese Zahl sich erhöhen darf, wird immer im Einzelfall entschieden.

Die Duldungspflicht endet jedoch, wenn es nicht nur beim Betreten des Grundstücks bleibt. Sondert die Katze im Nachbargarten ihren Kot ab, durchwühlt Beete oder fängt Fische aus dem Teich, muss der Nachbar dies nicht hinnehmen. 

Quelle: Deutscher Tierschutzbund

Ab welchem Alter kann die Katze Freigang haben?

Bevor Ihre Katze zum erstem Mal das Haus verlässt, ist vor allem eines wichtig: Dass Sie sich bei Ihnen vollständig eingelebt hat. Erst dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch genug, dass sie auch zu Ihnen zurückkehrt. Es wird empfohlen, Katzen nicht rausgehen zu lassen, die jünger als acht Monate sind.

Dr. Birgit Rüschoff ist Fachtierärztin und weiß, dass Katzen theoretisch ab der achten bis zwölften Woche Freigang haben dürfen. Sie gibt jedoch zu bedenken: "Das Risiko einer Verletzung jedweder Form steigt, umso jünger die Katze ist." 

Andererseits wäre ein späterer Freigang mit weniger psychischer Flexibilität und einer schlechteren Gewöhnung an die Umwelt verbunden, erklärt die Tierärztin. Einige Halter sichern ihren Garten auch ab und lassen die Katzen zunächst nur unter Aufsicht raus, um das Verletzungsrisiko der jungen Kätzchen zu minimieren.

So ist es letztlich Abwägungssache. Manche Katzenhalter folgen sogar der Regel, dass die Katze ihren ersten Geburtstag gehabt haben sollte, bevor sie vor die Tür gelassen wird. Andere wiederum machen es davon abhängig, ob die Katze bereits kastriert wurde: Das geht erst, wenn sie geschlechtsreif ist.

Sinnvoll ist es in jedem Fall, unabhängig vom Alter - Ihre Katze langsam an den Freigang zu gewöhnen. Gerade am Anfang sollte sie jederzeit die Möglichkeit haben, wieder in die Wohnung oder ins Haus zu gelangen. Die ersten Ausflüge nach draußen, können für Katzen sehr aufregend sein und so haben sie die Möglichkeit, sollte es ihnen zu viel werden, sich jederzeit wieder zurückzuziehen. 

Auch interessant: Katzenakne: Die richtige Behandlung bei Kinnakne

Kastrierter Freigänger - Hier gilt die Pflicht

Ob Sie Ihre Katze kastrieren lassen, ist nicht immer Ihre Entscheidung. In einigen Gemeinden und Orten gibt es mittlerweile eine Kastrationspflicht.

Doch selbst, wenn Ihr Wohnort nicht betroffen ist, rät Dr. Rüschoff: "Eine Kastration ist unter dem Aspekt der Vermeidung von Massenvermehrung dringend anzuraten."

In diesen Gemeinden & Orten gilt die Kastrationspflicht

In vielen Bundesländern und Gemeinden gibt es mittlerweile eine Kastrationspflicht (nach Paragraf 13B im Tierschutzgesetz).

In dieser Übersicht vom Tierschutzbund, finden Sie alle Gemeinden und Orte aufgelistet, in denen es bereits Pflicht ist, sein Tier kastrieren zu lassen.

Eine weibliche, unkastrierte Katze kann schnell trächtig werden. So kann es passieren, dass Sie sich anschließend um die kleinen Fellknäule kümmern müssen.

Auch einen Kater kastrieren zu lassen, bevor er das erste Mal das Haus verlässt, ist durchaus sinnvoll:

Die Wahrscheinlichkeit, dass er in Revierkämpfe verwickelt und verletzt wird, ist mit einer Kastration deutlich geringer. Außerdem ist das Revier von kastrierten Katern kleiner

Kastration dämmt Katzenleid ein

Der Tierschutzbund weist regelmäßig darauf hin, dass unkastrierte Freigänger-Katzen sich schnell und unkontrolliert vermehren können. Allerdings erreicht von den Kitten nur ein Teil der Tiere das Erwachsenenalter. Der Grund: Die Jungtiere haben auf der Straße nur geringe Überlebenschancen. 

All der ungeplante Nachwuchs geht auf unkastrierte Freigänger-Katzen zurück. Sie können also selbst einen Beitrag dazu leisten, das Katzenelend einzudämmen, wenn Sie Ihren Liebling vor seinem ersten Freigang kastrieren lassen. 

Aufgrund des resultierendes Tierleids ist es mittlerweile vielerorts sogar Pflicht, seinen Kater kastrieren zu lassen. 

Der Chip, der Katzenleben rettet

Tage-, wochen- und sogar monatelang warten Sie abends an Ihrer Haustür, rufen Ihren Freigänger - doch er kommt nicht.

Und plötzlich steht er eines Tages vor Ihnen, als wäre nichts gewesen. Das kommt vor; ist jedoch nicht der Regelfall. Wenn eine Freigängerkatze plötzlich nicht mehr nach Hause kommt, kann das bedeuten, dass ihr etwas zugestoßen ist. Bestenfalls hat sie jemand gefunden und zum Tierarzt gebracht. Doch wie soll der Tierarzt erkennen, dass es Ihre Katze ist?

Hier kommt der Transponder-Chip ins Spiel: Dabei handelt es sich um einen zehn Millimeter langen und zwei Millimeter breiten Mikrochip, der im Nacken der Katze unter die Haut implantiert wird. Der Eingriff ist ungefähr so schmerzhaft wie das Setzen einer Spritze - hat aber einen großen Vorteil für Sie und Ihren Freigänger. Denn wenn Sie Ihr Tier anschließend mit der Nummer des Transponder-Chips und Ihren Daten im Tierregister www.tasso.net eintragen, kann es Ihnen jederzeit zugeordnet werden.

Tipp der Tierärztin:

Lassen Sie den Chip einsetzen, wenn Ihre Samtpfote kastriert wird. Das Tier steht bei diesem Eingriff ohnehin unter Narkose.

Um die Nummer des Chips auszulesen, haben Tierärzte und Tierheime ein spezielles Gerät, das die Nummer des Tieres verrät. Das Chippen kostet im Regelfall zwischen 30 und 50 Euro. Die Registrierung im Tierregister ist kostenlos. Auch Hunde können gechipt werden und somit wiedergefunden werden, falls sie entlaufen sind.

Lesen Sie auch: Katzenschnupfen: Diese Symptome deuten auf die Erkrankung hin

Tätowierung im Ohr

Da der implantierte Chip nicht von jedem sofort gesehen wird, kann eine zusätzliche Tätowierung des Ohres mit einer individuellen Nummer sinnvoll sein. Sie signalisiert dem Finder: Diese Katze hat einen Besitzer. So kann Ihre Freigängerkatze zu Ihnen zurückgebracht werden.

Sprechen Sie bei Interesse mit Ihrem Tierarzt, wie sinnvoll eine Tätowierung im Ohr Ihrer Katze wäre und über gesundheitliche Risiken des Eingriffs.

Trägt ihre Katze einen Chip, wäre möglicherweise eine Katzenklappe mit Mikrochip-Erkennung. Die Klappe liest und erkennt den Chip des Tiers und lässt keine anderen Tiere ins Haus.

Mehr zum Thema finden Sie in unserem Artikel: Die beste Katzenklappe mit Mikrochip

Halsband

Ähnliches ist mit einer Adresskapsel möglich, die an einem Halsband befestigt wird. Allerdings hat diese Lösung einen ganz großen Nachteil: Katzen können daran hängen bleiben und sich lebensgefährlich verletzen.

Das kann auch bei Halsbändern passieren, die eine Sollbruchstelle haben. Dies sollte bei der Anschaffung eines Halsbandes berücksichtigt werden.

Wann sollte eine Katze keinen Freigang bekommen?

Auch wenn Sie Ihrer Katze gerne Freigang gewähren würde, gibt es einige Dinge, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten. Denn nur, wenn Sie auch über alle möglichen Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert sind, so können Sie Ihren Liebling bestmöglich schützen.

Regelmäßige Medikamenteneinnahme

Eine Katze, die aufgrund einer Krankheit in festen zeitlichen Abständen Medikamente bekommen muss, sollte besser nicht aus dem Haus gehen. Es kommt häufiger vor, dass Katzen, die sonst zu festen Zeiten zurückkehren, mal für einige Tage komplett verschwinden - nur um dann, als wäre nichts gewesen, zurück ins Haus spazieren.

Das passiert zum Beispiel, wenn die Katze aus Versehen in Nachbars Garage eingesperrt wurde und er es nicht mitbekommen hat. Wenn Ihre Katze deshalb wichtige Medikamente nicht zur festen Zeit einnehmen kann, kann das schnell gefährlich werden.

Krankheiten

Ein weiterer Punkt, der gegen den Freigang spricht: Sollten Sie Ihre Samtpfote aufgrund einer Krankheit beobachten müssen, kann dies schwer oder gar unmöglich sein, wenn das Tier ein Freigänger ist.

Besonders aufschlussreich ist diese Beobachtung nämlich vor allem beim Reinigen der Katzentoilette. Ob der Kot eine gesunde Konsistenz hat, der Stuhlgang regelmäßig erfolgt und die Nieren richtig funktionieren, sehen Sie nicht, wenn das Tier tagsüber das Haus verlässt, denn dann verrichtet es sein Geschäft vermutlich dort.

Lesen Sie hier mehr zum Thema: Katzenkot - Was er über die Gesundheit Ihrer Katze aussagen kann

Rassekatzen und Langhaarkatzen

Dr. Rüschoff empfiehlt langhaarigen Katzen oder Rassen, die z.B. genetisch bedingt mit orthopädischen Problemen zu kämpfen haben, keinen Freigang. Ebenso rät sie davon ab, Nacktkatzen oder Katzen mit anderen, weiteren Defekten keinen Freigang zu gewähren 

Die Tierärztin ergänzt noch: "Insgesamt ist der Freigang von Katzen unter dem Aspekt des Artenschutzes durchaus kritisch zu hinterfragen." 

Was muss man bei Freigängerkatzen beachten?

Draußen lauern für die Samtpfoten durchaus Gefahren, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Dazu gehören ansteckende Krankheiten.

Die gute Nachricht: Sie können Ihren Liebling mit regelmäßigen Impfungen schützen und andere Katzen ebenfalls, indem Sie umsichtig handeln. Das Wichtigste im Überblick:

Ansteckende Krankheiten

Absolutes Rausgeh-Verbot haben Katzen, die an ansteckenden Krankheiten leiden. Dazu zählen zum Beispiel

Diese Krankheiten können durch Bissverletzungen übertragen werden, weshalb besonders unkastrierte Katzen gefährdet sind, die ihr Revier mit Machtkämpfen verteidigen.

Die Feline Leukämie, Katzenaids und die Peritonitis sind nicht heilbar und schwächen das Immunsystem der Katze, weshalb ihre Lebenserwartung verringert und die Medikamenteneinnahme erhöht wird.

Diese Impfungen schützen Ihren Freigänger vor Krankheiten

Um Ihre Freigängerkatze möglichst vor Krankheiten zu schützen, werden die Impfungen gegen folgende Krankheiten von Tierärzten empfohlen:

  • Katzenseuche: Ab der 8. Lebenswoche jährlich oder alle drei Jahre (je nach Präparat)

  • Katzenschnupfen: Ab der 8. Lebenswoche jährlich oder bei Wohnungskatzen alle zwei bis drei Jahre

  • Tollwut: Ab der 12. Lebenswoche alle zwei bis drei Jahre (je nach Präparat)

  • Katzenleukämie: Ab der 9. Lebenswoche jährlich oder alle drei Jahre

  • Feline Infektiöse Peritonitis: Ab der 16. Lebenswoche alle ein bis drei Jahre

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