Krankschreibung per Videosprechstunde ist möglich
Eine Krankschreibung ist künftig per Videosprechstunde möglich. Solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Was bei einer Krankschreibung per Video beachtet werden sollte
Das Warten im überfüllten Wartezimmer gehört in einigen Fällen künftig der Vergangenheit an. Wer krank ist, kann sich den Arztbesuch sparen, eine Krankschreibung gibt es unter der Berücksichtigung verschiedener Vorraussetzungen in der Videosprechstunde. Dies wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
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Hierfür muss beachtet werden, dass diese Regelung nur für Patienten der jeweiligen Praxis gilt, dem behandelnden Arzt muss es möglich sein, die Erkrankung im Videogespräch festzustellen und die Krankschreibung darf nicht länger als sieben Tage andauern. Außerdem ist eine Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit, die ausschließlich auf einem Telefongespräch oder einem Online-Fragebogen beruht, nicht zulässig.
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Dr. Monika Lelgemann vom G-BA erklärt in der Pressemitteilung: "Entscheidend ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen."
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Die telefonische Krankmeldung, die phasenweise während der Corona-Pandemie möglich war, war lediglich eine Ausnahme.