Patchwork-Familie: Das müssen Sie beim Vererben beachten
Der Erbfall in Patchwork-Familien kann kompliziert werden. Nach deutschem Erbrecht gelten für diese Konstellationen keine gesonderten Regelungen. Deshalb ist ein Testament unverzichtbar.
- Können Sie ein Testament anfechten?
- Können Sie jemanden enterben?
- Kann das Erbrecht umgangen werden?
- Ihr Ex-Mann ist gestorben und lebte in einer neuen Familie. Erben Sie etwas?
- Ihr Mann hat seine Ex-Frau im Testament berücksichtigt. Können Sie das anfechten?
- Ihr Ex-Mann, mit dem Sie Kinder haben, hat eine Patchwork-Familie: gemeinsame Kinder mit seiner Frau und Kinder aus ihrer ersten Ehe, die er adoptiert hat. Wer erbt?
- Ihr Partner war verheiratet, als er verstarb. Hat seine (Ex-)Frau Ansprüche?
- Ihr verstorbener Mann hat zwei Töchter aus erster Ehe. Können sie Sie aus Ihrem gemeinsamen Haus drängen?
Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge - was bei komplexen Familienstrukturen nicht selten sauer aufstößt. Wir beantworten wichtige Fragen.
Können Sie ein Testament anfechten?
Binnen eines Jahres nach Eröffnung des Testaments, spätestens aber ein Jahr nach Kenntnis vom Anfechtungsgrund müssen Sie dem Nachlassgericht die Anfechtung schriftlich begründen. Konsequenz: Sobald sie wirksam ist, ist die Verfügung, die im Testament festgehalten ist, ungültig.
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Können Sie jemanden enterben?
Ja, ein Erblasser kann jemanden enterben. Wer aber zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählt, kann seine Ansprüche nicht komplett verlieren. Zu dem Kreis zählen in erster Linie die direkten Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder. Gibt es keine, sind seine Eltern berechtigt. Außerdem können Ehepartner und auch eingetragene Lebenspartner Ansprüche geltend machen. Alle anderen Verwandten wie Nichten, Neffen, Onkel, Tante, aber auch Geschwister gehen leer aus.
Kann das Erbrecht umgangen werden?
Nein. Sie können nur testamentarisch festlegen, wer was bekommen soll. Das schützt aber nicht vor Pflichtteilsansprüchen.
Ihr Ex-Mann ist gestorben und lebte in einer neuen Familie. Erben Sie etwas?
Wenn Sie nicht im Testament berücksichtigt wurden, nicht. Wenn eine Ehe geschieden wird, endet das gesetzliche Erbrecht.
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Ihr Mann hat seine Ex-Frau im Testament berücksichtigt. Können Sie das anfechten?
Eine Anfechtung ist in der Regel nicht nötig, weil eine letztwillige Verfügung, mit der ein Ehepartner bedacht wird, bei Scheidung unwirksam wird. Sie gilt im Erbfall nicht. Es sei denn, im Testament ist festgehalten, dass die Regel die Scheidung überdauert, oder die Ex-Frau wird direkt als Erbin benannt. Hat der Partner bei Errichtung des Testaments noch nicht daran gedacht, dass er erneut heiraten könnte, kann das Testament angefochten werden.
Ihr Ex-Mann, mit dem Sie Kinder haben, hat eine Patchwork-Familie: gemeinsame Kinder mit seiner Frau und Kinder aus ihrer ersten Ehe, die er adoptiert hat. Wer erbt?
Seine neue Frau würde bei gesetzlichem Güterstand die Hälfte des Nachlasses erben, die Kinder teilen sich die andere. Adoptierte Kinder haben den gleichen Status wie leibliche. Bei der gesetzlichen Erbfolge kommt es nicht darauf an, aus welcher Ehe die leiblichen Kinder stammen oder ob es sich um nicht eheliche Kinder handelt. Auch die Kinder aus erster Ehe erben zu gleichen Teilen - geht es nach der gesetzlichen Erbfolge. Sollte es aber ein Testament geben, in dem sie nicht berücksichtigt sind, können sie ihren Pflichtteil geltend machen. Das sind 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils, den sie durch das Testament verloren haben.
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Ihr Partner war verheiratet, als er verstarb. Hat seine (Ex-)Frau Ansprüche?
Ja, wenn er zum Zeitpunkt des Todes noch verheiratet war, kann seine Frau Ansprüche stellen. Führen Sie eine Beziehung ohne Trauschein, erben Sie nichts, es sei denn, Sie sind in einem Testament ausdrücklich bedacht worden.
Ihr verstorbener Mann hat zwei Töchter aus erster Ehe. Können sie Sie aus Ihrem gemeinsamen Haus drängen?
In solchen Fällen kann ein Partner dem anderen das Haus testamentarisch überlassen oder ihn als Alleinerben bestimmen. Problematisch wird es allerdings, wenn die Kinder auf ihre Pflichtteilsansprüche pochen. Sind diese so hoch, dass Sie sie nicht erfüllen können, werden Sie das Haus aufgeben müssen.