Verhinderungspflege als Entlastung für private Pflegepersonen
Die häusliche Pflege eines Angehörigen ist eine kräftezehrende Aufgabe. Darum ist es wichtig, sich regelmäßige Auszeiten zu gönnen - zum Beispiel mithilfe der Verhinderungspflege.
Wer seinen Partner oder einen betagten Elternteil pflegt, widmet sich dieser Aufgabe mit ganzer Kraft und viel Liebe. Das ist oft anstrengend und psychisch belastend. Und doch nimmt von den mehr als 1,7 Millionen pflegenden Angehörigen nur jeder vierte die Entlastungsangebote der Pflegekassen in Anspruch. Aber nur, wer selbst mal durchatmet und Kraft tankt, kann auf Dauer die Pflege-Herausforderung leisten.
Anspruch auf Verhinderungspflege für kurze Auszeiten
Wer einen Angehörigen bereits mindestens sechs Monate lang zu Hause gepflegt hat, hat Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege/Ersatzpflege. Dafür wird ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse pro Jahr der Pauschalbetrag von 1.612 Euro gewährt. Zusätzlich kann pro Jahr ein Betrag von bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege in die Ersatzpflege übertragen werden. Bis zu 2.418 Euro für einen maximalen Zeitraum von sechs Wochen sind also insgesamt drin.
Während Sie sich eine Pause gönnen, können Sie sich durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Privatperson vertreten lassen. Pflegedienste haben feste Sätze, während Sie mit der privaten Ersatz-Kraft (Freunde, Nachbarn) selbst einen Betrag vereinbaren können.
Sehen Sie hier, welche Pflegegrade es gibt und welche psychischen sowie physischen Faktoren diese jeweils abdecken (Artikel wird unter dem Video fortgesetzt):
Sie können diese Art der Vertretung für regelmäßige Kurse, Treffen mit Freunden oder bei plötzlicher Erkrankung nutzen. Die Verhinderungspflege muss nicht zwingend im Voraus beantragt werden. Lassen Sie sich das Formular einfach von der Kasse schicken. Auch möglich: formlose Abrechnungen, auf denen der Ersatzpfleger mit seiner Unterschrift Uhrzeit, Stunden und Betrag quittiert.
Mehr zum Thema Ersatzpflege organisieren: Das sind die wichtigsten Schritte
Dauert der Einsatz länger als acht Stunden pro Tag, wird das auf die gesamten Verhinderungstage angerechnet, und das Pflegegeld wird für die Zeit gekürzt. Stundenweise Ersatzpflege dauert weniger als acht Stunden pro Tag und wird weder auf das Pflegegeld noch auf das Jahres-Zeitbudget angerechnet.
Für bis zu acht Wochen eine Kurzzeitpflege beantragen
Müssen Sie selbst zur Reha oder brauchen Sie ein paar Wochen Urlaub, können Sie Ihren Schützling so lange in einem Pflegeheim unterbringen. Für die Kurzzeitpflege stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Die berät Sie auch zu den Zuschüssen. Zu dem Pauschalbetrag von 1.612 Euro kann noch mal die gleiche Summe aus nicht genutzter Ersatzpflege kombiniert werden. Insgesamt können bis zu 3.224 Euro gewährt werden.
Gut zu wissen: Zuschuss der Krankenkassen für Pflegehilfsmittel
Neben dem Anspruch auf Ersatzpflegeleistungen kann der Pflegende monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel von der Krankenkasse bekommen.
Mehr dazu lesen Sie hier: Pflegehilfsmittel - Was Ihnen gesetzlich zusteht