12 wichtige Gerichtsurteile für Frauen
Farbunfall beim Friseur? Hochhackige Schuhe in der Mietwohnung? Firmenparkplatz für Damen? Diese zwölf Gerichtsurteile sind wichtig, um die Rechtslage zu kennen.
- Haare verfärbt? Das gibt Schmerzensgeld
- Ein Brautkleid hat ideellen Wert
- Eine Altbauwohnung ist kein Laufsteg
- Gerade im Urlaub die Handtasche schön im Auge behalten
- (K)ein Anspruch auf Witwenrente
- Achtung im Büro: Sexuelle Belästigung gibt’s auch ganz ohne Fummelei
- Kein Permanent-Make-up von der Kasse
- Enthaarung missglückt? Geld zurück!
- Der Anspruch auf den Frauenparkplatz
- Wann wir das Erbe ausschlagen dürfen
- Unterhalt als Ausgleich der Karriere
- Falsche Stellenausschreibung? Das gibt Entschädigung!
Haare verfärbt? Das gibt Schmerzensgeld
Tatsächlich gehört es zu den Pflichten eines jeden Friseurs, uns über die Risiken – beispielsweise beim Färben – aufzuklären. Tut er das nicht, stehen uns im Schadensfall Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Ist nur das Haar betroffen, haben Gerichte schon auf bis zu 500 Euro entschieden. Betrifft die Schädigung auch die Kopfhaut, etwa durch Verätzung, kann es sogar mehrere Tausend Euro geben. Zum Glück sind dies Einzelfälle, aber gut zu wissen, ehe wir uns später die Haare raufen. Das Urteils dazu gab es beim Oberlandesgericht Koblenz mit dem Aktenzeichen 12 U 71/13.
Video: Was steht eigentlich auf meinem Krankenschein?
(Artikel wird unter dem Video fortgesetzt)
Ein Brautkleid hat ideellen Wert
Direkt nach der Hochzeit wollen wir erst mal nur "weiße Wäsche waschen". Geht mit unserem Brautkleid in der Reinigung etwas schief, haben wir Anrecht auf Entschädigung – meist den Zeitwert. In einem Fall in Köln war ein Kleid ganz verschwunden. Das Gericht sprach der Klägerin sogar einen deutlich höheren Wert zu, da sie "ein starkes subjektives Interesse" habe. Dies entschied das Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 137 C 519/01.
Eine Altbauwohnung ist kein Laufsteg
Absätze machen beim Gehen auf Holz- oder Fliesenböden klack, klack, klack. Stumm ertragen müssen wir das allerdings nicht. Das Landgericht Hamburg stellte jüngst fest: Das Betreten von Fußbodenbelägen mit Schuhen in einem akustisch anfälligen Altbau fällt nicht unter den vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Das bedeutet im Klartext für uns alle: Schuhe aus zu Haus! Im verhandelten Fall hatte sich eine Hamburgerin an den lauten Schritten ihrer Nachbarn gestört. Das Landgericht beurteilte das als "unzumutbare Lärmbelästigung" unter dem Aktenzichen 316 S 14/09.
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Gerade im Urlaub die Handtasche schön im Auge behalten
Sommer, Sonne, Seelenfrieden – von wegen! Eine Urlauberin wollte clever sein und stellte ihre Handtasche im vollen Restaurant zwischen die Beine – den Henkel mit dem Schuh gesichert. Man ahnt es: Die Tasche wurde geklaut, die Reisegepäckversicherung verklagt. Keine Chance, sagt das Amtsgericht München im Urteil mit dem Aktenzeichen 231 C 27511/06. Das Verhalten der Urlauberin sei "grob fahrlässig" gewesen.
(K)ein Anspruch auf Witwenrente
Dauert eine Ehe nicht mindestens ein Jahr, hat die Witwe keinen Anspruch auf Witwenrente. In Hessen hatte eine Frau einen schwer krebskranken Mann geheiratet, der nur 17 Tage später starb. Das Gericht befand: Diese Lebensgemeinschaft wurde nicht auf Dauer gegründet, da der Tod vorhersehbar war. Eine "Versorgungsehe" nennen das die unerbittlichen Juristen ganz lieblos. Übrigens: Wäre die Klägerin durch einen Unfall Witwe geworden, hätte sie Anspruch auf Witwenrente. So entschied das hessische Landessozialgericht, Aktenzeichen L 5 R 320/10.
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Achtung im Büro: Sexuelle Belästigung gibt’s auch ganz ohne Fummelei
Wer seinen Kollegen zum Beispiel gegen deren Willen ein pornografisches Bild auf seinem Handy zeigt oder sie verbal belästigt, kann den Job verlieren. Und das gilt sogar ohne vorherige Abmahnung durch den Chef. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sagt im Urteil mit dem Aktenzeichen 3 Sa 410/08: Sexuelle Belästigung kann auch dann zur fristlosen Kündigung führen, wenn sie ohne Handgreiflichkeiten erfolgt
Kein Permanent-Make-up von der Kasse
Fallen nach einer medizinischen Behandlung Augenbrauen und Wimpern aus, kann man diese durch Eintätowieren von Farbpigmenten nachbilden. Bezahlen muss das die Krankenkasse allerdings nicht – medizinisch bedingter Verlust hin oder her. Das Bundessozialgericht urteilte, es sei einer Frau zuzumuten, sich täglich 20 Minuten Zeit fürs Schminken zu nehmen. Diese Entscheidung trägt das Aktenzeichen B 1 KR 28/02 R.
Enthaarung missglückt? Geld zurück!
Manche Kosmetikinstitute versprechen: "Dauerhaft haarfrei nach nur zehn Ultraschallbehandlungen!" Eine Kundin hatte Pech, blieb auch nach 23 Sitzungen noch behaart – und verlangte ihr Geld zurück. Zu Recht! Die Kosmetikerin hätte nach zehn Sitzungen von weiteren Behandlungen abraten müssen und muss nun deren Kosten tragen. Das entschied das Landgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 4 S 22/01.
Gut zu wissen:
Der Anspruch auf den Frauenparkplatz
Werden den Mitarbeitern Parkplätze zugeteilt, gilt "Frauen vor Männer" – trotz Gleichbehandlungsgrundsatz, meint das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Der Hintergrund: Frauen werden öfter Opfer von gewaltsamen Übergriffen. Somit liegt ein ganz sachlicher Grund für die "Benachteiligung" männlicher Mitarbeiter vor. Das Aktenzeichen zu diesem Urteil lautet 10 Sa 314/11.
Wann wir das Erbe ausschlagen dürfen
In der Regel hat ein Erbe sechs Wochen Zeit, seine Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beginnt aber nicht direkt mit dem Tod, sondern erst, wenn sie oder er von seiner Erbschaft erfährt. Wird der Erbe später vom Todesfall informiert, gilt die Frist zur Ablehnung erst ab dann – bis zu 40 Jahre später! Dies entschied das Oberlandesgericht, Aktenzeichen 10 Wx 1/06.
Wichtiges Urteil, das Geld spart:
Unterhalt als Ausgleich der Karriere
Eigentlich heißt es, geschiedene Mütter können beziehungsweise müssen wieder Vollzeit arbeiten. Der Bundesgerichtshof findet aber auch, der Verzicht auf Karriere müsse bei einer Scheidung ausgeglichen werden. Das heißt: Hatte die Frau vor der Heirat einen gut bezahlten Job, den sie für die Kinder aufgegeben hat, steht ihr bei einer Scheidung mehr Unterhalt zu. Der Grund: Sie hat einen "ehebedingten Nachteil" erlitten, den der Ex-Mann ausgleichen muss, wenn sie keinen neuen, vergleichbaren Job findet. Das entsprechende Aktenzeichen zum Urteil des Bundesgerichtshofs lautet XII ZR 108/09.
Falsche Stellenausschreibung? Das gibt Entschädigung!
Jobangebote müssen unabhängig vom Geschlecht ausgeschrieben werden. Wird in einer Stellenanzeige etwa ein "Geschäftsführer" gesucht, kann eine abgelehnte Bewerberin eine Ausgleichszahlung fordern. Der Grund: Die Stellenanzeige ist diskriminierend, und aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes besteht Anspruch auf Entschädigung. Im verhandelten Fall wurde der Klägerin rund ein Monatsgehalt zugesprochen. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 17 U 99/10.
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