Kein Ärger zu Weihnachten

Rechte und Pflichten an den Feiertagen: Was erlaubt oder verboten ist

Wer rechtlichen Ärger zur Weihnachtszeit vermeiden möchte, sollte die Gesetzeslage kennen. Wir zeigen, was Sie wissen sollten.

Rechte und Pflichten an den Feiertagen: Was erlaubt oder verboten ist
Rechtsstreit an den Feiertagen ruiniert das Weihnachtsfest für alle Beteiligten. Foto: RUSSELLTATEdotCOM / iStock
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Weihnachten ist das Fest der Liebe, Stille und Besinnlichkeit. Doch damit ist es vorbei, sobald die Beleuchtung am Nachbarhaus die Nacht zum Tag macht oder in der Wohnung über einem stundenlang Weihnachtslieder in voller Lautstärke laufen. Dies sind die wichtigsten Rechtsfragen, die Sie kennen sollten:

Wie muss ich den Tannenbaum beim Transport sichern?

Der Ärger beginnt oft schon vor dem Fest, beim Transport des Baums. Denn ragt der mehr als einen Meter über das Heck des Autos hinaus, muss er mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet werden. Ansonsten drohen 25 Euro Bußgeld. Und wer den Christbaum nicht ausreichend mit Spanngurten sichert, riskiert 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

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Darf ich das Treppenhaus im Mehrfamilienhaus dekorieren?

Zu Hause angekommen, muss der Baum bis zum Fest gelagert werden – aber keinesfalls im Treppenhaus. Denn dort darf nichts stehen, was die Fluchtwege versperrt. Das gilt auch für Weihnachtsdeko. Grundsätzlich kann der Vermieter per Hausordnung festlegen, dass gar keine Dekoration im Treppenhaus angebracht werden darf. Nur dezenten und vorübergehend an der Wohnungstür angebrachten Schmuck, etwa einen Türkranz, muss er dulden.

Im Video zeigen wir die skurrilsten Gesetze (Artikel wird darunter fortgesetzt):

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Was passiert, wenn Nachbars Lichterketten blenden?

Im Gegensatz zum Hausflur dürfen Mieter ihre Dekorationslust dagegen auf dem Balkon ausleben. Hier darf es blinken und leuchten – solange es niemanden stört. Denn wenn die Lichterketten ins Schlafzimmer des Nachbarn strahlen, müssen sie spätestens um 22 Uhr abgeschaltet werden. Das gilt für Mieter wie für Eigentümer. Grundsätzlich sollte eine Außenbeleuchtung laut Gerichtsurteilen das "ortsübliche Maß" nicht wesentlich überschreiten.

Kerzen können zur Versicherungsfalle werden!

Wer statt auf blinkende Lämpchen eher auf echte Kerzen setzt, sollte ebenfalls einiges beachten – wegen der Versicherung. Jedes Jahr gibt es im Dezember deutschlandweit rund 12.000 Wohnungsbrände. Die Versicherung zahlt aber nur, wenn man nicht grob fahrlässig gehandelt hat, also zum Beispiel nicht den Raum verließ, während die Kerzen brannten.

Grobe Fahrlässigkeit lässt sich gegen Aufpreis aber auch mitversichern. Und damit Sie nach einem Brand auch wirklich zu Ihrem Geld kommen, sollten Sie den Schaden unverzüglich bei der Schadens-Hotline melden – also nicht bis nach den Feiertagen warten.

Dürfen Notdienste an den Feiertagen mehr kosten?

Doch es muss ja nicht gleich der ganz große Schaden sein. Um die Festtagsstimmung zu verderben, reicht auch schon ein verlorener Schlüssel oder eine ausgefallene Heizung. Wer dann den Notdienst anruft, muss mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Denn Handwerker dürfen nachts und an Feiertagen Zuschläge verlangen. Bis zu 100 Prozent sind zulässig, wenn die Arbeiten außerhalb der normalen Geschäftszeit erfolgen. Allerdings nur auf die Arbeitszeit und nicht auf Material. Akzeptieren Sie also nicht, wenn der Handwerker einfach etwas auf die Gesamtrechnung draufschlägt.

Heiligabend: Wie laut darf man sein?

Die Weihnachtsfeiertage und Heiligabend gelten wie auch andere hohe Kirchenfeste als Tage der Ruhe. Und das setzen Ordnungshüter auch durch. Deshalb sollte spätestens ab 22 Uhr jeder unnötige Lärm vermieden werden. Anders an Silvester: Da ist die geltende Nachtruhe praktisch außer Kraft gesetzt.

So wird's ein schönes Fest:

Quelle: Fernsehwoche