Neue 3G-Regel: Das gilt jetzt in Bus, Bahn und am Arbeitsplatz
Ab sofort greift die von der Bundesregierung beschlossene 3G-Regel für Bus, Bahn und den Arbeitsplatz. Welche Maßnahmen künftig in Kraft treten und was bei den neuen Regeln zu beachten ist, lesen Sie hier.
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Aufgrund der erneut ansteigenden Infektionen mit dem Coronavirus in Deutschland hat die Bundesregierung nun neue Regeln für die öffentlichen Verkehrsmittel und Unternehmen angeordnet. Ab sofort gilt dort die sogenannte 3G-Regel. Das bedeutet, dass Bus, Bahn oder das Büro nur noch mit einem Impfnachweis, Genesenennachweis oder einem aktuellen Coronatest betreten werden dürfen. Für wen die neuen Regeln gelten und was dabei zu beachten ist, haben wir für Sie zusammengefasst.
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3G: Das gilt in Bus und Bahn
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz, das am 24. November 2021 in Kraft tritt, gelten ab sofort die 3G-Regeln in den öffentlichen Verkehrsmitteln und im Luftverkehr. Fahr- und Fluggäste benötigen dann:
einen gültigen Impfnachweis
einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist und kein Selbsttest ist
einen gültigen Genesenennachweis
Weiterhin gilt in Bus, Bahn oder Flugzeug die Maskenpflicht sowie der Mindestabstand von 1,50 Meter.
Von der 3 G-Regel ausgenommen sind:
Schüler*innen
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr
die Beförderung in Taxen
Wer kontrolliert die 3G-Pflicht?
Laut Bundesregierung seien die Verkehrsunternehmen verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Pflicht stichprobenartig zu kontrollieren. Ebenso seien die Passagiere ihrerseits verpflichtet, auf Verlangen einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis vorzulegen. Wer ohne gültigen Nachweis angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld rechnen. Die Höhe der möglichen Strafen ist Ländersache, heißt es in einer offiziellen Mitteilung der Bundesregierung.
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3G: Das gilt am Arbeitsplatz
Auch an Arbeitsplätzen gilt ab dem 24. November 2021 die neue 3G-Regel. Dazu gehören laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
Büros
Werkshallen
Arbeitsplätze im Freien auf dem Gelände eines Betriebes
Baustellen
Verkehrswege
Lager- und Sanitärräume
Kantinen
Ausgenommen sei davon das Home Office sowie das Arbeiten in Fahrzeugen.
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Wer kontrolliert die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz?
Für die Überprüfung der 3G-Regel sind nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die jeweiligen Arbeitgeber*innen zuständig. Wie genau diese Kontrolle durchgeführt wird, bliebe ebenfalls den Arbeitgebern*innen überlassen.
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