Regierung beschließt Verlängerung der Pandemie-Notlage
Obwohl sich die Corona-Infektionszahlen in Deutschland seit Wochen rückläufig entwickeln, hat der Bundestag für eine Verlängerung der Pandemie-Notlage gestimmt.
Seit Wochen meldet das Robert Koch- Institut (RKI) sinkende Infektionszahlen und erste Lockerungen, wie beispielsweise die Öffnung der Außengastronomie sind bereits bundesweit in Kraft getreten. Um bei einem erneuten Anstieg der Zahlen durch derzeit kursierende Virus-Mutationen weiterhin in gewohnter Weise handlungsfähig zu bleiben, entschied der Bundestag heute die Verlängerung der Pandemie-Notlage für weitere drei Monate bis zum 30. September 2021. Damit stellt die Regierung fest, dass für Deutschland weiterhin eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" besteht.
Diese bildet die rechtliche Grundlage für Corona-Regelungen etwa zu Impfungen, Arbeitsschutz, Einreisebestimmungen und Kosten für Tests - ohne vorherige Zustimmung des Bundesrates.
Zuletzt hatte die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zum 24.04.2021 dem Bund deutlich mehr Kompetenz eingeräumt. Das in Kraft getretene Gesetz war jedoch bislang nur bis zum 30. Juni 2021, nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, beschlossen worden.
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Redner von SPD und CDU hatten sich zuvor für die Verlängerung stark gemacht. Die Grünen kritisierten den Vorschlag zwar zuvor, stimmten dem Entwurf aber dennoch zu.
Vertreter der FDP und AfD sowie der Linke stimmten gegen eine Verlängerung. Ihre Kritik am Koalitionskurs steht auch im Zusammenhang mit wiederkehrender Kritik an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Bei der namentlichen Abstimmung gab es 375 Ja-Stimmen, 218 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen.
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Epidemische Lage wäre sonst Ende Juni beendet gewesen
Erstmals hatte der Bundestag die epidemische Lage am 25. März 2020 festgestellt, im November wurde sie bestätigt. Ohne den Beschluss des Bundestags wäre sie Ende Juni ausgelaufen.
Im September soll es dann noch vor den Wahlen eine Bundestagssitzung geben, bei der über das Ende der Pandemie-Notlage beraten werden soll.
Eine Verlängerung des Lockdowns bedeutet die Verlängerung der epidemischen Lage nicht.