Todesfall in der Familie: Was tun, wenn ein Angehöriger stirbt?
Trotz großer Trauer um einen geliebten Verwandten müssen Sie nach seinem Tod dafür sorgen, dass einige wichtige Aufgaben erledigt werden. Welche Fristen und Formalitäten Sie bei einem Todesfall in der Familie beachten sollten.
Die wenigsten sind darauf vorbereitet – und selbst wenn, ist es ein furchtbarer Einschnitt: Der Tod eines nahen Angehörigen reißt auch uns aus unserem gewohnten Leben. Wenn ein Elternteil, Geschwister oder der Ehepartner stirbt, ist nichts mehr wie zuvor. Dennoch haben die Hinterbliebenen in den ersten Tagen oft gar keine Zeit für die so wichtige Trauer. Zu viel gibt es zu erledigen. Deshalb ist es gut, die Aufgaben auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
Was dabei helfen kann, die Trauer zu bewältigen
Jetzt ist die Zeit, in der Familie und Freunde zusammenhalten müssen. Die engsten Angehörigen eines Verstorbenen sind anfangs oft kaum in der Lage, ihren Alltag zu organisieren, brauchen den Zuspruch und die Hilfe anderer. Dabei trauert jeder Mensch anders. Niemand sollte sich unter Druck setzen lassen. Trauernde und alle, die ihnen nahe stehen, brauchen vor allem Geduld. Es ist vollkommen normal, wenn Gedanken und Gespräche immer wieder um die gleichen Themen kreisen. Helfen kann auch ein Tagebuch, dem man seine Gefühle jederzeit anvertrauen kann.
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Niemand sollte mit seiner Trauer allein bleiben. Fehlen Angehörige oder Freunde, kann eine Selbsthilfegruppe Auswege bieten. Den Kontakt vermitteln gemeinnützige Vereine, soziale Einrichtungen, Ärzte oder Kirchen. Miteinander reden, zuhören, ist für Trauernde das Wichtigste. Dennoch müssen gerade jetzt viele Formalitäten erledigt und Fristen eingehalten werden. Diese Checkliste hilft dabei, die wichtigsten Aufgaben zu erledigen.
Was unmittelbar nach Eintreten des Todes zu tun ist
Totenschein ausstellen lassen: Ist der Angehörige zu Hause verstorben, muss ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. In Kliniken und Pflegeheimen erfolgt das automatisch.
Benachrichtigungen: Sie sollten die engsten Angehörigen informieren.
Wohnung des Verstorbenen: Haustiere müssen versorgt werden und Sie sollten gegebenenfalls Strom, Gas und Wasser abstellen.
Aufgaben innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall
Versicherungen: Lebens- und Sterbegeldversicherungen müssen unmittelbar telefonisch benachrichtigt werden – also so schnell wie unter den Umständen möglich. Sonst könnten sie die Zahlung verweigern. Bei einem Unfalltod muss die Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden informiert werden.
Bestatter beauftragen: Tote dürfen maximal 36 Stunden aufgebahrt werden, dann müssen sie abgeholt werden. Überprüfen Sie außerdem, ob es einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter gibt oder Ihnen Wünsche für die Beerdigung bekannt sind.
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Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Krankenkassenkarte, Renteninformationen und Versicherungspolicen des Verstorbenen bereitlegen.
Sterbeurkunde: Bis spätestens zum dritten Werktag nach dem Todesfall muss die Sterbeurkunde beantragt werden. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes. Am besten direkt mehrere Exemplare ausfertigen lassen.
Testament einreichen: Ist eines vorhanden, muss es beim Nachlassgericht (Amtsgericht des Wohnortes) abgegeben werden. Das Gericht informiert die Erben.
Hinweise für die ersten Wochen nach dem Todesfall
Erbschein beantragen: Wird das Erbe angenommen, sollten Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Er ist nötig für Kontozugriff und Immobilienverwaltung. Für das Ausschlagen des Erbes hat man sechs Wochen Zeit.
Mietvertrag: Auch bei einem Todesfall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die Miete muss weitergezahlt werden. Erben können den Mietvertrag aber auch übernehmen. Auf Ehegatten oder Lebenspartner geht er automatisch über.
Sonstige Verträge: Strom, Gas, Telefon, Internet, Rundfunkbeiträge, Zeitungsabos, Vereinsmitgliedschaften und so weiter müssen gekündigt oder auf die Erben umgeschrieben werden.
Krankenkasse: Den Verstorbenen bei der Krankenkasse und der Pflegeversicherung abmelden.
Sonstige Versicherungen: Einige Policen, wie etwa die Haftpflichtversicherung, enden automatisch mit dem Tod. Trotzdem muss der Versicherer informiert werden. Gezahlte Beiträge erhalten die Erben anteilig zurück. Die Hausratversicherung gilt bis zwei Monate nach dem Tod. Andere Policen, wie Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Wohngebäudeversicherung, müssen regulär zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Kfz-Versicherung endet erst mit dem Abmelden des Autos.
Witwenrente: Sie muss bei der Rentenkasse beantragt werden.