Zwei Wölfe im Kreis Niendorf und Pinneberg zum Abschuss freigegeben
Innerhalb kurzer Zeit sind nun bereits zwei weitere Wölfe zum Abschuss freigegeben. Die Tiere hatte in den vergangenen Wochen mehrere Nutztiere hinter wolfsicheren Zäunen gerissen.
- Wolf 'GW 717m' in Niedersachen zum Abschuss freigegeben
- Überspringen wolfsicherer Zäune rechtfertigt Ausnahmegenehmigung
- Präzedenzfall: Wolf 'MT6' war der erste zum Abschuss freigegebenen Wolf
- Schleswig-Holstein: Wolf 'GW 924m' ebenfalls zum Abschuss freigegeben
- Erhebliche Schäden für Nutztierhalter
- Zwei Lager: Kritik gegen Abschuss des Wolfes
Wolf 'GW 717m' in Niedersachen zum Abschuss freigegeben
Das niedersächsische Umweltministerium hat nun zum zweiten Mal einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Der 'Problemwolf' trägt die Code-Nummer 'GW 717m' und gehört offenbar dem Rodewalder Rudel aus dem Landkreis Nienburg an. Das Tier hatte in den vergangenen Wochen mehrfach Nutztiere unterschiedlicher Größe gerissen, darunter Rinder, ein Alpaka und ein Shetland-Pony, dies konnte per DNA-Analyse nachgewiesen werden. Bei seiner Jagd hatte der Leitwolf auch sogenannte wolfsichere Zäune übersprungen.
Das Umweltministerium unter Umweltminister Olaf Lies (SPD) entschied sich nach wochenlanger 'intensiver Beobachtung' für die Entnahme des Wolfes, diese ist bereits am 23. Januar erfolgt.
Lesen Sie auch: Hyalomma: Darum ist die Tropen-Zecke so gefährlich
Überspringen wolfsicherer Zäune rechtfertigt Ausnahmegenehmigung
Durch das Überspringen von wolfsabweisenden Zäunen konnte das Verhalten des Wolfes als problematisch eingestuft werden, was den Abschuss des unter Naturschutz stehenden Tieres rechtfertigt. Aufgrund des strengen Artenschutzes ist für den Abschuss eines Wolfes eine Sondergenehmigung nach dem Bundesartenschutzgesetz notwendig. In erste Linie solle laut Lies mit der Entnahme verhindert werden, dass der Wolf dieses Verhalten an seine Nachkommen weitergebe.
Auch interessant: Amselsterben: Immer mehr Vögel verenden am Usutu-Virus
Präzedenzfall: Wolf 'MT6' war der erste zum Abschuss freigegebenen Wolf
Bereits im April 2016 kam es in Niedersachen zum Abschuss eines Wolfes, der sich zunehmend verhaltensauffällig gezeigt hatte. Der Wolf 'MT6', besser bekannt unter dem Namen 'Kurti' wurde im Heidekreis erschossen, nachdem er sich immer wieder Menschen genähert hatte. Damit wurde 'Kurti' zum ersten Wolf, der nach der Wiedereinwanderung der Tiere legal getötet wurde. Sein Körper wurde präpariert und ist heute Teil einer Wanderausstellung des Niedersächsischen Landesmuseums Hannover.
Außerdem kam es Anfang 2018 zum Abschuss eines Wolfes in Sachsen. Er hatte zwei Hunde getötet und sich immer wieder verhaltensauffällig gezeigt.
Auch folgende Tier- und Pflanzenarten gelten bei uns in Deutschland als bedroht und sind auf der Roten Liste zu finden: (Der Artikel geht unter dem Video weiter)
Schleswig-Holstein: Wolf 'GW 924m' ebenfalls zum Abschuss freigegeben
Auch in Schleswig-Holstein im Kreis Pinneberg ereigneten sich in den vergangenen Wochen ähnliche Vorfälle. Der Wolf mit der Code-Nummer 'GW 924m' riss mehrere Schafe hinter wolfsicheren Zäunen. Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Phillipp Albrecht (Grüne) gab am vergangenen Donnerstag nach intensiver Prüfung die Ausnahmegenehmigung für die Entnahme des Wolfes. Ein Kreis ausgewählter Jäger hat nun vier Wochen lang Zeit, den verhaltensauffälligen Wolf zu erlegen.
Außerdem stellte Albrecht klar, dass es sich bei der Entnahme nur um diesen einen Wolf handele und es nicht darum gehe, jetzt den Wolf generell zu bejagen.
Lesen Sie auch: Die Feldlerche ist Vogel des Jahres 2019
Erhebliche Schäden für Nutztierhalter
Der Wolf 'GW 924m' ist bereits seit Juni 2018 in Sudholstein unterwegs und ist ursprünglich aus Dänemark eingewandert. Er hatte bei ansässigen Nutztierhaltern schon in den vergangenen Monaten für erhebliche Schäden gesorgt, weil er auch immer wieder Tiere außerhalb von wolfsicheren Zäunen riss.
Zwei Lager: Kritik gegen Abschuss des Wolfes
Der Wolf steht in Deutschland unter strengem Artenschutz und darf nur mit Sondergenehmigung entnommen werden. Es gilt der Grundsatz, dass die Sicherheit des Menschen an erster Stelle steht. Zeigt sich ein Wolf zunehmend verhaltensauffällig, weil er wenig Scheuheit zeigt oder wolfsicherer Schutzzäune überspringt, ist eine erhöhte Gefahr für den Menschen gegeben, die meist auch noch mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden für Nutztierhalter einhergeht. Ein sogenannter Problemwolf darf mit entsprechender Sondergenehmigung zum Abschuss freigegeben werden. Diese Regelung stößt immer wieder auf Kritik und spaltet die Gesellschaft in zwei Lager. Naturschutzorganisationen kritisieren vor allem, dass der Einsatz von Schutzmaßnahmen bisher erst unzureichend erfolgt ist und sich die Bundesländer mit den erteilten Abschussgenehmigungen über die bundesweiten Empfehlungen hinwegsetzen würden, so auch der WWF Deutschland, wie der NDR berichtete. Nutztierhalter sehen hingegen ihre Existenz durch den Wolf bedroht, weil die Errichtung aufwändiger Schutzmaßnahmen nur schwer in vollem Maße umsetzbar ist und wie die aktuellen Fälle zeigen, auch keine sichere Garantie ist.
Das könnte Sie auch interessieren: