Drittes Entlastungspaket: Damit können Rentner in Zukunft rechnen
Die Ampel-Koalition hat das dritte Entlastungspaket beschlossen, in dem die Maßnahmen nun auch Rentner und Rentnerinnen finanziell berücksichtigen.
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Am Sonntag, den 4. September 2022, gaben die Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP die Maßnahmen ihres dritten Entlastungspakets bekannt. Das Volumen des Pakets betrage mehr als 65 Milliarden Euro und solle laut Bundesregierung Solidarität mit Leistungsgerechtigkeit und Solidität verbinden. Dementsprechend einigte sich die Koalition auf neue Entlastungsmaßnahmen, die vor allem auch für Rentner und Rentnerinnen eine finanzielle Unterstützung sein sollen.
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Neues Entlastungspaket: Ein Lichtblick für Rentner und Rentnerinnen?
Im Rahmen des dritten Entlastungspakets sieht die Bundesregierung erstmalig auch für Rentner und Rentnerinnen Maßnahmen vor. Zum ersten Dezember 2022 sollen Rentner*innen im Rahmen einer Einmalzahlung eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro Brutto erhalten. Bislang waren sie nicht für die Pauschale berücksichtigt worden. Die Auszahlung Anfang Dezember würde dann über die Deutsche Rentenversicherung laufen.
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Eine Maßnahme, die sicherlich viele Rentner*innen freuen wird und auch bei den Sozialverbänden Zuspruch findet, wie der Sozialverband VdK Deutschland in einer Stellungnahme mitteilt: "Es hat lange gedauert und war überfällig, doch das Ergebnis ist beeindruckend. Das geplante Volumen des Pakets von 65 Milliarden Euro zeigt, dass die Regierung begriffen hat: Es muss endlich gezielt geholfen werden. Wir sind begeistert, dass so viele wichtige Forderungen des VdK enthalten sind. Rentnerinnen und Rentner bekommen endlich die Energiepreispauschale von 300 Euro."
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Drittes Entlastungspaket: Weitere Maßnahmen der Koalition
Neben der Energiepauschale für Rentner und Rentnerinnen teilte die Bundesregierung am Sonntag weitere Maßnahmen im Rahmen des neuen Entlastungspakets mit. So wolle die Koalition unter anderem eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen, die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent senken und die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschieben.
Außerdem werde die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent verlängert und bereits über eine Nachfolge für das 9-Euro-Ticket beratschlagt.
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