Neue Corona-Regeln: Das haben Bund und Länder beschlossen
Aufgrund der steigenden Coronainfektionszahlen beschließen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen erneut zu verschärfen.
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- Neue Impfkampagne startet bis Jahresende
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht
- Kultureinrichtungen und Veranstaltungen nur moch mit 2G
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
- Die Besucherzahl bei Großveranstaltungen wird begrenzt
- Clubs und Diskotheken sollen schließen
- Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr
- Das Infektionsschutzgesetz wird erneut überarbeitet
Aufgrund der steigenden Coronainfektionszahlen haben Bund und Länder nun die Corona-Regeln verschärft. "Die Pandemie ist nicht überwunden. Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. Deshalb arbeiten Bund und Länder auch weiter bei der Eindämmung der Corona-Pandemie zusammen. Sie haben wegen der stark steigenden Infektionszahlen Einschränkungen vereinbart – für die konkrete Umsetzung sind die Bundesländer verantwortlich", heißt es vonseiten der Bundesregierung. Welche Regeln in den kommenden Tagen in Kraft treten, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Neue Impfkampagne startet bis Jahresende
Bis zum Jahresende wolle der Bund und die Länder bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit und Auffrischungsimpfungen erreichen. Um frühzeitig Probleme der Impfstofflieferung und -verteilung zu verhindern, wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt eingesetzt.
Zur schnellen Umsetzung sollen mehr Personen zu Impfungen berechtigt werden. Dies bedeute, dass Ärzte kurzfristig Impfungen zum Beispiel an Apotheker, Zahnärzte und Pflegefachkräfte vermitteln könnten. Künftig solle dauerhaft eine gesetzliche Änderung geschaffen werden, um den Kreis der Impfberechtigten auszuweiten.
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Da der Impfschutz im Laufe der Zeit nachlasse, solle der Impfstatus nach einer bestimmten Zeit seine Anerkennung als 'vollständig' verlieren, wenn keine Auffrischung erfolge. Bund und Länder würden bis zum Jahresende beraten, ob das Ablaufen des Status sich an der EU-Ebene orientiere. Derzeit seien dort neun Monate als Frist im Gespräch.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Bund und Länder wollen ebenfalls eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte einführen, beispielsweise in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, heißt es nach Angaben der 'Tagesschau'. Ebenso hieße es im Beschluss von Bund und Ländern, dass es begrüßt werde, dass der Bundestag "zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will".
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Diese solle in Kraft treten, sobald alle, die geimpft werden sollen, auch geimpft werden können. Damit werde im Februar 2022 gerechnet. Bis zum Jahresende solle der Ethikrat dazu eine Empfehlung erstellen.
Kultureinrichtungen und Veranstaltungen nur moch mit 2G
Kultureinrichtungen wie zum Beispiel Theater, Kinos oder Restaurants sowie Veranstaltungen sollen bundesweit unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, nur noch unter der 2G-Reglung (geimpft oder genesen) wahrgenommen werden können. Ergänzend dazu könne auch individuell ein aktueller Test vorgeschrieben werden, also 2G-Plus.
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Die 2G-Regel werde dem Beschluss nach ebenfalls auf den Einzelhandel ausgeweitet. Davon ausgenommen seien Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang soll künftig von den Geschäften kontrolliert werden.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sollen zusätzlich verschärft werden. Treffen in öffentlichen und privaten Räumen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen würden, seien auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Ehegatten sowie die Lebenspartnerinnen und -partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollen dabei als ein Haushalt - auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, gelten.
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Ausgenommen davon seien Kinder unter 14 Jahren sowie private Zusammentreffen, an denen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen würden.
In Schulen soll für alle Klassenstufen künftig wieder eine Maskenpflicht gelten.
Die Besucherzahl bei Großveranstaltungen wird begrenzt
Bei Sport-, Kultur- und ähnlichen Großveranstaltungen werde die Besucherzahl künftig begrenzt. Sowohl in Innenräumen als auch im Freien sollen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Für Innenräume gelte eine Obergrenze von 5000 Menschen, an Veranstaltungen im Freien sollen maximal 15.000 Menschen teilnehmen dürfen.
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Bei Fußballspielen seien nur noch höchstens 15.000 Zuschauer zugelassen, in den Stadien sollen maximal 50 Prozent der Kapazität an Plätzen genutzt werden. Es gelte eine Maskenpflicht und die 2G-Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Einlass ins Stadion erhalten. Möglich sei, dass zudem noch ein aktueller Coronatest nachgewiesen werden muss, also die 2G-Plus-Regel gelte. In Bundesländern mit besonders hohen Infektionsgeschehen solle es Geisterspiele oder sogar Absagen geben.
Clubs und Diskotheken sollen schließen
In Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 350 sollen Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen werden. Ab einer Inzidenz von 350 sollen ebenfalls private Feiern und Zusammenkünfte nur mit 50 (geimpften und genesenen) Personen in Innenräumen erlaubt sein. Im Außenbereich läge die Grenze bei 200 Personen.
Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr
An Silvester und Neujahr solle es ein Versammlungsverbot geben. Wie schon im Vorjahr soll der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester verboten werden. An publikumsträchtigen Plätzen soll es außerdem ein Feuerwerksverbot geben.
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Das Infektionsschutzgesetz wird erneut überarbeitet
Bund un Länder wollen das Infektionsschutzgesetz überarbeiten. Mit der Änderung sollen Länder künftig individuell die Umsetzung von angemessenen, zusätzlichen Maßnahmen wie zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen durchführen können. Ebenfalls soll die bis zum 15. Dezember 2021 geltende Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen nach dem alten Infektionsschutzgesetz verlängert werden.
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